Betriebshaftpflichtversicherung
Grundsätzlich sollte jedes
Unternehmen oder jeder Freiberufler eine
Betriebshaftpflichtversicherung haben. Diese übernimmt die
Schäden beim Kunden, die durch die berufliche Tätigkeit beim
Kunden entstehen können. Bereits bei kleinen Arbeiten können große
Schäden entstehen. Es braucht nur ein Kunde auf einem frisch
geputzten Boden auszurutschen und sich schwer verletzen, um große
Schadensersatzforderungen geltend zu machen. In diesem Fall
springt die Betriebshaftpflichtversicherung ein.
Was wird durch die Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt?
Die Betriebshaftpflicht deckt alle Schäden ab, die im Zusammenhang
mit der geschäftlichen Tätigkeit entstanden sind. Wichtig ist
dabei, dass die Versicherung nur die Schäden abdeckt, die Dritten
entstehen. Wenn jedoch der Geschäftsinhaber oder einer seiner
Mitarbeiter zu Schaden kommt, wird dies durch die Versicherung
nicht abgedeckt. Eine Betriebshaftpflichtversicherung zahlt keinen
Vermögensschaden, wenn dieser durch eine fehlerhafte
Dienstleistung entstanden ist. Für solche Versicherungsfälle ist
die Berufshaftpflicht zuständig. Weitere Infos zur
Betriebshaftpflichtversicherung finden Sie
hier.
Beispiele für Fälle, die mit der Betriebshaftpflicht abgedeckt
sind
Kommt im Winter das Unternehmen seiner Streupflicht nicht nach und
kommt es dadurch zu einem Unfall, springt die
Betriebshaftpflichtversicherung ein. Sie übernimmt die Kosten für
die Behandlungskosten, den Verdienstausfall oder ein
Schmerzensgeld.
Bei der Produktion werden Lebensmittel verunreinigt. Die Ware
gelangt in den Verkauf. Bei den Kunden, die davon gegessen haben,
treten gesundheitliche Probleme auf. Auch in diesem Fall ist die
Betriebshaftpflicht zuständig.
Zu welchem Zeitpunkt wird die Betriebshaftpflichtversicherung
gebraucht?
Sobald ein Unternehmen gegründet wird oder ein Freiberufler mit
seiner Tätigkeit beginnt, sollte eine solche Versicherung
abgeschlossen werden. Der Beginn einer selbstständigen oder
freiberuflichen Tätigkeit birgt auch viele Risiken. Um zu
verhindern, dass der Traum von der Selbstständigkeit schnell
vorbei ist, kann der Versicherungsbeginn nicht früh genug sein.
Was ist der Unterschied zwischen der
Betriebshaftpflichtversicherung und der
Berufshaftpflichtversicherung?
Beide Versicherungen springen dann ein, wenn Dritte
Schadenersatzansprüche anmelden. Es gibt jedoch zwischen beiden
Versicherungen Unterschiede. Die Berufshaftpflichtversicherung ist
auch unter dem Begriff Vermögensschadenhaftpflicht bekannt. Es
gibt Berufsgruppen, für die ist der Abschluss einer solchen
Versicherung gesetzlich vorgeschrieben. Dazu gehören zum Beispiel
Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, Krankengymnasten
und einige mehr. Die Berufshaftpflicht greift nur bei
Vermögensschäden und nicht bei Personenschäden oder Sachschäden.
Bei der Betriebshaftpflicht gibt es keine gesetzliche
Verpflichtung zum Abschluss. Diese Versicherung deckt die Schäden,
die durch die betriebliche Tätigkeit entstanden sind. Sie bietet
keinen Schutz für einzelne Personen, sondern für das Unternehmen
Fazit
Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist zwar gesetzlich nicht
vorgeschrieben, denn sollte eine solche abgeschlossen werden. Im
Schadensfall kann das sonst den Ruin eines Unternehmens bedeuten.
Das gilt für Unternehmen oder für Freiberufler. Grundsätzlich
haftet ein Geschäftsinhaber auch für Schäden, die durch seine
Mitarbeiter entstanden sind. Die Folgen können ungeahnte
finanzielle Einbußen bedeuten. Im schlimmsten Fall kann das
existenzbedrohende Folgen haben. Wer sich nicht rechtzeitig
absichert, läuft Gefahr, seinen Betrieb schließen zu müssen. Eine
Betriebshaftpflichtversicherung ist nicht teuer, die Folgen ohne
eine solche können aber teuer werden.
Bild von
Steve Buissinne auf
Pixabay