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Betriebshaftpflichtversicherung

Grundsätzlich sollte jedes Unternehmen oder jeder Freiberufler eine Betriebshaftpflichtversicherung haben. Diese übernimmt die Schäden beim Kunden, die durch die berufliche Tätigkeit beim Kunden entstehen können. Bereits bei kleinen Arbeiten können große Schäden entstehen. Es braucht nur ein Kunde auf einem frisch geputzten Boden auszurutschen und sich schwer verletzen, um große Schadensersatzforderungen geltend zu machen. In diesem Fall springt die Betriebshaftpflichtversicherung ein. 

Was wird durch die Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt?

Die Betriebshaftpflicht deckt alle Schäden ab, die im Zusammenhang mit der geschäftlichen Tätigkeit entstanden sind. Wichtig ist dabei, dass die Versicherung nur die Schäden abdeckt, die Dritten entstehen. Wenn jedoch der Geschäftsinhaber oder einer seiner Mitarbeiter zu Schaden kommt, wird dies durch die Versicherung nicht abgedeckt. Eine Betriebshaftpflichtversicherung zahlt keinen Vermögensschaden, wenn dieser durch eine fehlerhafte Dienstleistung entstanden ist. Für solche Versicherungsfälle ist die Berufshaftpflicht zuständig. Weitere Infos zur Betriebshaftpflichtversicherung finden Sie hier

Beispiele für Fälle, die mit der Betriebshaftpflicht abgedeckt sind

Kommt im Winter das Unternehmen seiner Streupflicht nicht nach und kommt es dadurch zu einem Unfall, springt die Betriebshaftpflichtversicherung ein. Sie übernimmt die Kosten für die Behandlungskosten, den Verdienstausfall oder ein Schmerzensgeld. 

Bei der Produktion werden Lebensmittel verunreinigt. Die Ware gelangt in den Verkauf. Bei den Kunden, die davon gegessen haben, treten gesundheitliche Probleme auf. Auch in diesem Fall ist die Betriebshaftpflicht zuständig. 

Zu welchem Zeitpunkt wird die Betriebshaftpflichtversicherung gebraucht?

Sobald ein Unternehmen gegründet wird oder ein Freiberufler mit seiner Tätigkeit beginnt, sollte eine solche Versicherung abgeschlossen werden. Der Beginn einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit birgt auch viele Risiken. Um zu verhindern, dass der Traum von der Selbstständigkeit schnell vorbei ist, kann der Versicherungsbeginn nicht früh genug sein. 

Was ist der Unterschied zwischen der Betriebshaftpflichtversicherung und der Berufshaftpflichtversicherung?

Beide Versicherungen springen dann ein, wenn Dritte Schadenersatzansprüche anmelden. Es gibt jedoch zwischen beiden Versicherungen Unterschiede. Die Berufshaftpflichtversicherung ist auch unter dem Begriff Vermögensschadenhaftpflicht bekannt. Es gibt Berufsgruppen, für die ist der Abschluss einer solchen Versicherung gesetzlich vorgeschrieben. Dazu gehören zum Beispiel Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, Krankengymnasten und einige mehr. Die Berufshaftpflicht greift nur bei Vermögensschäden und nicht bei Personenschäden oder Sachschäden. 

Bei der Betriebshaftpflicht gibt es keine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss. Diese Versicherung deckt die Schäden, die durch die betriebliche Tätigkeit entstanden sind. Sie bietet keinen Schutz für einzelne Personen, sondern für das Unternehmen 

Fazit

Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, denn sollte eine solche abgeschlossen werden. Im Schadensfall kann das sonst den Ruin eines Unternehmens bedeuten. Das gilt für Unternehmen oder für Freiberufler. Grundsätzlich haftet ein Geschäftsinhaber auch für Schäden, die durch seine Mitarbeiter entstanden sind. Die Folgen können ungeahnte finanzielle Einbußen bedeuten. Im schlimmsten Fall kann das existenzbedrohende Folgen haben. Wer sich nicht rechtzeitig absichert, läuft Gefahr, seinen Betrieb schließen zu müssen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist nicht teuer, die Folgen ohne eine solche können aber teuer werden.

Bild von Steve Buissinne auf Pixabay

 

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