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E-Bike

Besonders in den Sommermonaten gehört das Fahrradfahren zu den Lieblingsbeschäftigungen in unseren Breitengraden. Denn wenn der Fahrtwind sanft den Körper umspielt und milde Temperaturen zu Ausflügen in die Natur verleiten, dann schwingt man sich gerne auf den geliebten Drahtesel und nutzt diesen als Fortbewegungsmittel.

Jedoch gibt es in unserer heutigen Zeit nicht nur „gewöhnliche“ Fahrräder, sondern eine Vielzahl von futuristischen und praktischen Fortbewegungsmitteln, welche auf die Zweiradtechnik setzen. Eine Möglichkeit findet sich hierbei im E-Bike. Es handelt sich dabei um ein Elektrofahrrad, welches zum einen durch die Beinkraft des Fahrers, zum anderen aber auch durch einen elektrischen Antrieb in Schwung gebracht wird. Durch diese kombinierte Antriebstechnik zählt das E-Bike im weitesten Sinne zu den Hybridfahrzeugen.

Zudem unterscheidet man bei den E-Bikes zwischen Fahrrädern, bei denen der elektrische Antrieb je nach Bedarf und Belieben zugeschaltet werden kann und zwischen den so genannten Pedelecs, die eine ganz besondere Art der E-Bikes darstellen. Diese Pedelecs sind mit einem eingebauten Elektromotor versehen, der nur dann die benötigte Energie für den Antrieb des Zweirades zur Verfügung stellt, wenn der Fahrer auch gleichzeitig in die Pedalen tritt. Geschieht dies nicht, so verweigert auch der Elektromotor seine Dienste.

Setzt man jedoch auf ein E-Bike mit einem elektrischen Hilfsmotor, so wird die Funktionsweise des Antriebsmotors auch dann nicht unterbrochen, wenn der Fahrer nicht in die Pedale tritt. Vielmehr kann der Fahrer hier selbst bestimmen, wann und in welcher Stärke die Unterstützung des Antriebsmotors gewünscht wird. Möglich ist dies durch einen Drehgriff, der sich in der Regel am Lenker befindet.

Wer sich ein E-bike zulegen möchte, darf die gesetzlichen Richtlinien diesbezüglich nicht aus den Augen verlieren. Denn je nach Antriebsart setzt der Gesetzgeber gewisse Grundfähigkeiten und Bedingungen voraus. Während ein Pedelec als „normales“ Fahrrad eingestuft wird und somit keiner Betriebserlaubnis bedarf, muss bei einem E-Bike mit Hilfsmotor eine Betriebserlaubnis und eine entsprechende Versicherung nachgewiesen werden können.

E-Bikes eignen sich für viele Menschen. Sei es nun, um eine körperliche Einschränkung durch die Hinzunahme des elektrischen Hilfsmotors abzuschwächen oder einfach auch nur, um auf längeren Radtouren gemütlich und ohne großen Kraftaufwand in die Pedalen treten zu können: Die modernen Fahrräder sind für Jedermann und zu Jederzeit geeignet und finden genau aus diesem Grund immer mehr Liebhaber, die in solch ein Gefährt investieren.

 

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