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E-Bike
Besonders in den Sommermonaten gehört das Fahrradfahren zu den
Lieblingsbeschäftigungen in unseren Breitengraden. Denn wenn der
Fahrtwind sanft den Körper umspielt und milde Temperaturen zu
Ausflügen in die Natur verleiten, dann schwingt man sich gerne auf
den geliebten Drahtesel und nutzt diesen als Fortbewegungsmittel.
Jedoch gibt es in unserer heutigen Zeit nicht nur „gewöhnliche“
Fahrräder, sondern eine Vielzahl von futuristischen und
praktischen Fortbewegungsmitteln, welche auf die Zweiradtechnik
setzen. Eine Möglichkeit findet sich hierbei im E-Bike. Es handelt
sich dabei um ein Elektrofahrrad, welches zum einen durch die
Beinkraft des Fahrers, zum anderen aber auch durch einen
elektrischen Antrieb in Schwung gebracht wird. Durch diese
kombinierte Antriebstechnik zählt das E-Bike im weitesten Sinne zu
den Hybridfahrzeugen.
Zudem unterscheidet man bei den E-Bikes zwischen Fahrrädern, bei
denen der elektrische Antrieb je nach Bedarf und Belieben
zugeschaltet werden kann und zwischen den so genannten Pedelecs,
die eine ganz besondere Art der E-Bikes darstellen. Diese Pedelecs
sind mit einem eingebauten Elektromotor versehen, der nur dann die
benötigte Energie für den Antrieb des Zweirades zur Verfügung
stellt, wenn der Fahrer auch gleichzeitig in die Pedalen tritt.
Geschieht dies nicht, so verweigert auch der Elektromotor seine
Dienste.
Setzt man jedoch auf ein E-Bike mit einem elektrischen Hilfsmotor,
so wird die Funktionsweise des Antriebsmotors auch dann nicht
unterbrochen, wenn der Fahrer nicht in die Pedale tritt. Vielmehr
kann der Fahrer hier selbst bestimmen, wann und in welcher Stärke
die Unterstützung des Antriebsmotors gewünscht wird. Möglich ist
dies durch einen Drehgriff, der sich in der Regel am Lenker
befindet.
Wer sich ein E-bike zulegen möchte, darf die gesetzlichen
Richtlinien diesbezüglich nicht aus den Augen verlieren. Denn je
nach Antriebsart setzt der Gesetzgeber gewisse Grundfähigkeiten
und Bedingungen voraus. Während ein Pedelec als „normales“ Fahrrad
eingestuft wird und somit keiner Betriebserlaubnis bedarf, muss
bei einem E-Bike mit Hilfsmotor eine Betriebserlaubnis und eine
entsprechende Versicherung nachgewiesen werden können.
E-Bikes eignen sich für viele Menschen. Sei es nun, um eine
körperliche Einschränkung durch die Hinzunahme des elektrischen
Hilfsmotors abzuschwächen oder einfach auch nur, um auf längeren
Radtouren gemütlich und ohne großen Kraftaufwand in die Pedalen
treten zu können: Die modernen Fahrräder sind für Jedermann und zu
Jederzeit geeignet und finden genau aus diesem Grund immer mehr
Liebhaber, die in solch ein Gefährt investieren.
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