Wohnungsbauprämie - die Neuregelung ab 1.1.2009
Für ab dem 1.1.2009 neu abgeschlossene
Bausparverträge wird Wohnungsbauprämie nur noch gezahlt wenn das
Kapital tatsächlich für wohnungswirtschaftliche Zwecke verwendet
wird. Die Prämie wird wie bisher jährlich festgesetzt, aber erst
bei wohnungswirtschaftlicher Verwendung ausbezahlt.
Wohnungswirtschaftliche Verwendungen sind nicht nur die
Anschaffung einer Immobilie sondern auch Modernisierungsmaßnahmen.
Für bis zum 31.12.2008 abgeschlossene Verträge
gilt weiterhin die alte Regelung, d.h. nach der siebenjährigen
Bindungsfrist kann frei über das Kapital verfügt werden. Eine
Erhöhung der Bausparsumme von Altverträgen nach dem 31.12.2008 wird
wie ein eigenständiger neuer Vertrag behandelt.