Buß- und Bettag
Der Buß- und Bettag in Deutschland - protestantischer
Feiertag zum Ende des kirchlichen Jahres
Vielen ist der Buß- und Bettag sicherlich schon einmal im Kalender
aufgefallen, aber wofür er wirklich steht, wissen die Wenigsten. Der
Buß- und Bettag ist ein evangelischer Feiertag in Deutschland. Der
Ursprung dieses Feiertages geht auf Notzeiten zurück. Bis zum Ende
des 19. Jahrhunderts wurde die Bevölkerung zu gegebenen Anlässen zum
Beten aufgerufen.
Ein wichtiger Fokus des heutigen Buß-und Bettages liegt darauf, auf
weltweite Missverständnisse aufmerksam zu machen. Die evangelische
Kirche möchte an diesem Tag besonders die Ungerechtigkeiten in der
Welt aufzeigen und Gläubigen die Möglichkeit geben, sich eigener
Fehler bewusst zu werden.
Wann ist der Buß- und Bettag
Heutzutage wird der Buß- und Bettag offiziell am Mittwoch vor dem
Ewigkeitssonntag gefeiert. Der Buß- und Bettag findet damit genau
elf Tage vor den 1. Advent statt.
Entstehung des Buß- und Bettages
Der Buß- und Bettag sollte ursprünglich auf die Notstände in der
Welt aufmerksam machen. Der Begriff Buße wird dabei jedoch häufig
missverstanden. Entgegen gesetzt der Vermutung, geht es nicht um das
Büßen vergangener Taten in Form einer Bestrafung, sondern darum,
seine eigenen Sünden reumütig zu hinterfragen. Bereits in der Antike
waren Bußzeiten traditionell fest verankert. Sie sollten zum einen
die Kirche motivieren, gegen die Sünden Gläubiger einzutreten und
zum anderen jedem einzelnen die Möglichkeit geben, sich mit den
eigenen Sünden vor Gott auseinanderzusetzen. Auch im Mittelalter gab
es Bußtage: Das waren zum einen die von der rechtmäßigen Herrschaft
ausgehenden angeordneten Bußen sowie zum anderen die von der Kirche
angeleiteten Bußtage.
Erstmals offiziell auf Anordnung des Kaisers wurde der Buß- und
Bettag 1532 in Straßburg begangen. Anlass war die sogenannte
„Türkengefahr“. Diese bezieht sich auf die in Europa verbreitete
Meinung des Gefahrenbildes auf Grund des Osmanischen Reiches.
Der Buß- und Bettag als gesetzlicher Feiertag
Bevor der Buß- und Bettag offiziell als Feiertag in Deutschland
anerkannt wurde, wurde er in den unterschiedlichen Regionen
Deutschlands zu sehr unterschiedlichen Daten begangen. 1878 gab es
beispielsweise Bußtage an insgesamt 24 verschiedenen Tagen. Sowohl
1852 als auch 1878 schlug die Eisenacher Konferenz evangelischer
Kirchenleitungen einen einheitlichen Feiertag zur Buße vor. Es
dauerte allerdings lange, bis dies auch zur Realität wurde. Am 12.
März 1893 wurde der Mittwoch vor dem Ewigkeitssonntag in Preußen als
Buß- und Bettag anerkannt. Bis zur einheitlichen Anerkennung in ganz
Deutschland dauerte es aber noch zahlreiche Jahre. Erst mit dem
„Reichsgesetz über die Feiertage“ im Jahr 1934 wurde der Buß- und
Bettag im Deutschen Reich offiziell als gesetzlich anerkannter
Feiertag vereinheitlicht. Während des Zweiten Weltkrieges wurde
dieser jedoch bereits wieder verlegt – auf einen Sonntag, um
zusätzliche freie Tage zu unterbinden. Mit dem Ende des Weltkrieges
wurde der Feiertag sowohl in der BRD als auch der DDR zumindest
kurzweilig anerkannt. 1966 jedoch schaffte die DDR den offiziellen
Feiertag wieder ab. Mit der 5-Tage-Woche erhielten die Arbeitnehmer
nach Meinung der Regierung bereits genug freie Zeit. Die BRD, mit
der Ausnahme Bayerns, erklärte den Buß- und Bettag zum gesetzlichen
Gedenktag. Auch Bayern schloss sich dem einige Jahre später an,
jedoch primär in Regionen mit überwiegend evangelischer Bevölkerung.
Das änderte sich erst 1981. Seitdem genießt die gesamte deutsche
Bevölkerung in der BRD am Buß-und Bettag einen arbeitsfreien Tag.
Die östlichen Bundesländer zogen im Zuge der Wiedervereinigung
Deutschlands nach.
Abschaffung des Buß- und Bettages als offizieller Feiertag
Wirklich lange konnten die Deutschen den Buß- und Bettag als
einheitlich anerkannten, gesetzlichen Feiertag allerdings nicht
genießen. Nur fünf Jahre nach der Wiedervereinigung, blieb Sachsen
das einzige Bundesland mit dem Buß -und Bettag als gesetzlichen
Feiertag. Dafür zahlen Arbeitnehmer in Sachsen einen höheren Beitrag
zur Pflegeversicherung. Abgeschafft wurde der Buß- und Bettag als
arbeitsfreier Tag auf Grund der Einführung der neuen
Pflegeversicherung. Die Gesetzgeber wollten durch die Streichung des
Feiertages die Arbeitgeber entlasten, in dem die Arbeitnehmer einen
weiteren Arbeitstag verrichten. In den ersten Jahren wurde die
Abschaffung von mehreren Initiativen kritisiert, jedoch ohne Erfolg.
Obwohl der Buß- und Bettag somit nicht mehr gesetzlicher Feiertag
ist, bleibt er als kirchlicher Feiertag bestehen.
Daher nehmen sich an diesem Tag auch weiterhin viele Gläubige frei.
Durch das Feiertagsgesetz dürfen sich Arbeitnehmer an diesem Tag
unter Berufung auf religiöse Pflichten freinehmen. Ein Urlaubstag
wird dabei nicht fällig, wenn der Arbeitnehmer stattdessen für
diesen Tag auf seinen Lohn verzichtet.
Ausnahmeregelungen zum Buß- und Bettag
Ausschließlich in Sachsen gilt der Buß- und Bettag noch immer als
gesetzlicher Feiertag. Das bedeutet für Arbeitnehmer jedoch, dass
sie im Vergleich zu anderen Bundesländern einen geringfügig höheren
Beitrag zur Pflegeversicherung beisteuern. Der Betrag liegt bei 0,5
Prozent des Bruttoarbeitsentgeltes. Somit bezahlen die Sachsen
theoretisch zu viel, da der erhöhte Beitrag die Kosten eines
Arbeitstages theoretisch übersteigt. Jedoch können sie sich trotzdem
über einen freien Tag mehr mit ihrer Familie freuen. Auch in Bayern
ist am Buß- und Bettag im gesamten Bundesland unterrichtsfrei. Die
Lehrer haben aber keineswegs einen freien Tag, sondern organisieren
häufig einen sogenannten Pädagogischen Tag innerhalb der Schule. Des
Weiteren haben an diesem Tag viele Kindertagesstätten geschlossen,
so dass viele Arbeitnehmer sich trotzdem freinehmen müssen, um ihre
Kinder zu versorgen. Auch in Berlin besteht eine Ausnahme:
evangelischen Schülern ist es an diesem Tag überlassen, zu
entscheiden, ob sie am Unterricht teilnehmen wollen oder nicht.