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Buß- und Bettag

Der Buß- und Bettag in Deutschland - protestantischer Feiertag zum Ende des kirchlichen Jahres

Vielen ist der Buß- und Bettag sicherlich schon einmal im Kalender aufgefallen, aber wofür er wirklich steht, wissen die Wenigsten. Der Buß- und Bettag ist ein evangelischer Feiertag in Deutschland. Der Ursprung dieses Feiertages geht auf Notzeiten zurück. Bis zum Ende des 19. Jahrhunderts wurde die Bevölkerung zu gegebenen Anlässen zum Beten aufgerufen.
Ein wichtiger Fokus des heutigen Buß-und Bettages liegt darauf, auf weltweite Missverständnisse aufmerksam zu machen. Die evangelische Kirche möchte an diesem Tag besonders die Ungerechtigkeiten in der Welt aufzeigen und Gläubigen die Möglichkeit geben, sich eigener Fehler bewusst zu werden.

Wann ist der Buß- und Bettag
Heutzutage wird der Buß- und Bettag offiziell am Mittwoch vor dem Ewigkeitssonntag gefeiert. Der Buß- und Bettag findet damit genau elf Tage vor den 1. Advent statt.

Entstehung des Buß- und Bettages
Der Buß- und Bettag sollte ursprünglich auf die Notstände in der Welt aufmerksam machen. Der Begriff Buße wird dabei jedoch häufig missverstanden. Entgegen gesetzt der Vermutung, geht es nicht um das Büßen vergangener Taten in Form einer Bestrafung, sondern darum, seine eigenen Sünden reumütig zu hinterfragen. Bereits in der Antike waren Bußzeiten traditionell fest verankert. Sie sollten zum einen die Kirche motivieren, gegen die Sünden Gläubiger einzutreten und zum anderen jedem einzelnen die Möglichkeit geben, sich mit den eigenen Sünden vor Gott auseinanderzusetzen. Auch im Mittelalter gab es Bußtage: Das waren zum einen die von der rechtmäßigen Herrschaft ausgehenden angeordneten Bußen sowie zum anderen die von der Kirche angeleiteten Bußtage.

Erstmals offiziell auf Anordnung des Kaisers wurde der Buß- und Bettag 1532 in Straßburg begangen. Anlass war die sogenannte „Türkengefahr“. Diese bezieht sich auf die in Europa verbreitete Meinung des Gefahrenbildes auf Grund des Osmanischen Reiches.

Der Buß- und Bettag als gesetzlicher Feiertag

Bevor der Buß- und Bettag offiziell als Feiertag in Deutschland anerkannt wurde, wurde er in den unterschiedlichen Regionen Deutschlands zu sehr unterschiedlichen Daten begangen. 1878 gab es beispielsweise Bußtage an insgesamt 24 verschiedenen Tagen. Sowohl 1852 als auch 1878 schlug die Eisenacher Konferenz evangelischer Kirchenleitungen einen einheitlichen Feiertag zur Buße vor. Es dauerte allerdings lange, bis dies auch zur Realität wurde. Am 12. März 1893 wurde der Mittwoch vor dem Ewigkeitssonntag in Preußen als Buß- und Bettag anerkannt. Bis zur einheitlichen Anerkennung in ganz Deutschland dauerte es aber noch zahlreiche Jahre. Erst mit dem „Reichsgesetz über die Feiertage“ im Jahr 1934 wurde der Buß- und Bettag im Deutschen Reich offiziell als gesetzlich anerkannter Feiertag vereinheitlicht. Während des Zweiten Weltkrieges wurde dieser jedoch bereits wieder verlegt – auf einen Sonntag, um zusätzliche freie Tage zu unterbinden. Mit dem Ende des Weltkrieges wurde der Feiertag sowohl in der BRD als auch der DDR zumindest kurzweilig anerkannt. 1966 jedoch schaffte die DDR den offiziellen Feiertag wieder ab. Mit der 5-Tage-Woche erhielten die Arbeitnehmer nach Meinung der Regierung bereits genug freie Zeit. Die BRD, mit der Ausnahme Bayerns, erklärte den Buß- und Bettag zum gesetzlichen Gedenktag. Auch Bayern schloss sich dem einige Jahre später an, jedoch primär in Regionen mit überwiegend evangelischer Bevölkerung. Das änderte sich erst 1981. Seitdem genießt die gesamte deutsche Bevölkerung in der BRD am Buß-und Bettag einen arbeitsfreien Tag. Die östlichen Bundesländer zogen im Zuge der Wiedervereinigung Deutschlands nach.

Abschaffung des Buß- und Bettages als offizieller Feiertag

Wirklich lange konnten die Deutschen den Buß- und Bettag als einheitlich anerkannten, gesetzlichen Feiertag allerdings nicht genießen. Nur fünf Jahre nach der Wiedervereinigung, blieb Sachsen das einzige Bundesland mit dem Buß -und Bettag als gesetzlichen Feiertag. Dafür zahlen Arbeitnehmer in Sachsen einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung. Abgeschafft wurde der Buß- und Bettag als arbeitsfreier Tag auf Grund der Einführung der neuen Pflegeversicherung. Die Gesetzgeber wollten durch die Streichung des Feiertages die Arbeitgeber entlasten, in dem die Arbeitnehmer einen weiteren Arbeitstag verrichten. In den ersten Jahren wurde die Abschaffung von mehreren Initiativen kritisiert, jedoch ohne Erfolg. Obwohl der Buß- und Bettag somit nicht mehr gesetzlicher Feiertag ist, bleibt er als kirchlicher Feiertag bestehen.
Daher nehmen sich an diesem Tag auch weiterhin viele Gläubige frei. Durch das Feiertagsgesetz dürfen sich Arbeitnehmer an diesem Tag unter Berufung auf religiöse Pflichten freinehmen. Ein Urlaubstag wird dabei nicht fällig, wenn der Arbeitnehmer stattdessen für diesen Tag auf seinen Lohn verzichtet.
Ausnahmeregelungen zum Buß- und Bettag

Ausschließlich in Sachsen gilt der Buß- und Bettag noch immer als gesetzlicher Feiertag. Das bedeutet für Arbeitnehmer jedoch, dass sie im Vergleich zu anderen Bundesländern einen geringfügig höheren Beitrag zur Pflegeversicherung beisteuern. Der Betrag liegt bei 0,5 Prozent des Bruttoarbeitsentgeltes. Somit bezahlen die Sachsen theoretisch zu viel, da der erhöhte Beitrag die Kosten eines Arbeitstages theoretisch übersteigt. Jedoch können sie sich trotzdem über einen freien Tag mehr mit ihrer Familie freuen. Auch in Bayern ist am Buß- und Bettag im gesamten Bundesland unterrichtsfrei. Die Lehrer haben aber keineswegs einen freien Tag, sondern organisieren häufig einen sogenannten Pädagogischen Tag innerhalb der Schule. Des Weiteren haben an diesem Tag viele Kindertagesstätten geschlossen, so dass viele Arbeitnehmer sich trotzdem freinehmen müssen, um ihre Kinder zu versorgen. Auch in Berlin besteht eine Ausnahme: evangelischen Schülern ist es an diesem Tag überlassen, zu entscheiden, ob sie am Unterricht teilnehmen wollen oder nicht.

 

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