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Fachanwalt für Steuerrecht

Fachanwälte sind Volljuristen, die sich eine bestimmte Zusatzqualifikation erworben haben. Welche Fachanwaltsbezeichnungen vergeben werden können, regelt § 1 FAO (Fachanwaltsordnung).

§ 9 FAO:
Für das Fachgebiet Steuerrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen

1. Buchführung und Bilanzwesen einschließlich des Rechts der Buchführung und des Jahresabschlusses,

2. Allgemeines Abgabenrecht einschließlich Bewertungs- und Verfahrensrecht,

3. Besonderes Steuer- und Abgabenrecht in den Bereichen:
a) Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer,
b) Umsatzsteuer- und Grunderwerbsteuerrecht,
c) Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht,

4. Grundzüge des Verbrauchsteuer-, Außensteuer- und des Steuerstrafrechts.

Dieser Beitrag wurde uns von Ulrich Lübbing zur Verfügung gestellt.
Homepage: https://www.kanzlei-luebbing.de

 

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