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Fahrschule

1904 wurde in Aschaffenburg die erste deutsche Fahrschule gegründet. Zu diesem Zeitpunkt wurde in Preussen die Erlaubnis zum Führen von motorisierten Fahrzeugen an eine Ausbildung mit abschließender Prüfung zur Erlangung des Führerschein eingeführt. Ab 1910 wurde eine Ausbildung durch einen durch die Behörde ermächtigten Fahrlehrer Vorschrift. 1921 wurden durch den damaligen Gesetzgeber die Begriffe Fahrschule und Fahrlehrer definiert und gewisse Voraussetzungen an den Beruf des Fahrlehrers gebunden. 1969 wurde im Fahrlehrergesetz die Ausbildung der Fahrlehrer explizit definiert.

Für das Betreiben einer Fahrschule ist eine entsprechende Lizenz vom Kraftfahrbundesamt notwendig. Eine solche Lizenz kann nur erhalten, wer mindestens 25 Jahre alt ist, mindestens 2 Jahre hauptberuflich Berufserfahrung als Fahrlehrer hat und er an einem siebzigstündigen Kurs über Fahrschulbetriebswirtschaft teilgenommen hat. Die exakten Voraussetzungen  finden sich im §11 FahrlG.

www.fahrschule-herter-stuttgart.de

 

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