Fahrschule
1904 wurde in Aschaffenburg die erste deutsche Fahrschule
gegründet. Zu diesem Zeitpunkt wurde in Preussen die Erlaubnis zum
Führen von motorisierten Fahrzeugen an eine Ausbildung mit
abschließender Prüfung zur Erlangung des
Führerschein eingeführt. Ab 1910 wurde eine Ausbildung durch einen durch die
Behörde ermächtigten Fahrlehrer Vorschrift. 1921 wurden durch den
damaligen Gesetzgeber die Begriffe
Fahrschule und Fahrlehrer
definiert und gewisse Voraussetzungen an den Beruf des Fahrlehrers
gebunden. 1969 wurde im Fahrlehrergesetz die Ausbildung der
Fahrlehrer explizit definiert.
Für das Betreiben einer Fahrschule ist eine entsprechende
Lizenz vom Kraftfahrbundesamt notwendig. Eine solche Lizenz kann
nur erhalten, wer mindestens 25 Jahre alt ist, mindestens 2 Jahre
hauptberuflich Berufserfahrung als Fahrlehrer hat und er an einem
siebzigstündigen Kurs über Fahrschulbetriebswirtschaft
teilgenommen hat. Die exakten Voraussetzungen finden sich
im §11 FahrlG.
www.fahrschule-herter-stuttgart.de