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Firmenbestatter

Firmenbestatter bieten Firmen, die kurz vor der Insolvenz stehen, eine Übernahme mit eventueller folgender Verlagerung der Kapitalgesellschaft ins Ausland an.
Die Verkäufer der Firmen sind im Regelfall aus folgenden Gründen an einem solchen Angebot interessiert:

bulletVermeidung eines Insolvenzverfahrens um den eigenen Namen sauber zu halten (Vermeidung eines Schufa-Eintrages, keine amtliche Veröffentlichung der Insolvenz im Zusammenhang mit dem eigenen Namen
bulletVersuch der Vermeidung von Haftungsansprüchen, eine rechtlich ziemlich zwielichtige Hoffnung, die sich wohl eher an der Tatsache der Übergabe der Geschäftsunterlagen an einen Dritten orientiert als einem tatsächlichen Haftungsausschluss
bulletAusschlachtung der Gesellschaft vor Übergabe an den neuen Eigentümer durch Entnahme von Vermögensgegenständen aus dem Betriebsvermögen

Im Regelfall verlangt der Firmenbestatter für die Übernahme der Firma ein Entgelt, z.B. in Höhe eines gewissen Prozentsatzes der Schulden der Firma. Nach dem notariellen Verkauf, der gegen einen symbolischen Betrag erfolgt,  wird der bisherige Geschäftsführer entlastet und der neue GF verlegt die Firma an den neuen Standort, der sich oftmals im Ausland befindet, was Zwangsvollstreckungsmaßnahmen naturgemäß erschwert oder sogar unmöglich macht.

Solche Konstellationen können nach momentanem Recht strafrechtlich bedeutsam sein, es kommen Insolvenzverschleppung, Betrug oder Steuerhinterziehung in Betracht.
Vor einem solchen Schritt ist es also auf alle Fälle ratsam, den Rat eines seriösen Anwalts einzuholen.

 

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