Hauswirtschafterin - Hauswirtschaftsmeisterin
Ausbildungsberuf Hauswirtschafter/in mit Weiterbildung zum/zur
Hauswirtschaftsmeister/in
Eine zentrale Maxime der Ausbildung zum/zur Hauswirtschafter/in
ist das autonome Planen, Durchführen und Kontrollieren der
ökonomischen Gesichtspunkte und Aktivitäten im eigenen
Wirkungsbereich. Dieser kann nach erfolgreichem Abschluss in der
hauswirtschaftlichen Fürsorge und Pflege wesensgemäßer
Personengruppen in Privathaushalten, sozialen Institutionen,
Haushalten landwirtschaftlicher Unternehmen oder in der
erwerbswirtschaftlich orientierten Versorgungs- und
Betreuungsleistung in Haushalten landwirtschaftlicher Betrieben
liegen.
Während der 3-jährigen Berufsausbildung werden im dualen System
Fertigkeiten und Kenntnisse in folgenden Bereichen erworben:
• Speisenzubereitung und Service
• Purgieren und Pflege von Räumen und Textilien
• Gestalten von Räumen und des Wohnumfeldes
• Vorratshaltung und Warenwirtschaft
• Personenorientierte Gesprächsführung, Motivation und
Beschäftigung
• Beihilfe bei Alltagsverrichtungen
• Betriebsspezifische Produkt- und Dienstleistungsangebote
• Kalkulation und Abrechnung
Nach dem zweiten Ausbildungsjahr findet eine Zwischenprüfung
statt. Beendet wird die Ausbildung mit der Prüfung zum/zur
staatlich anerkannten Hauswirtschafter/in.
Liegen entsprechende Voraussetzungen vor, kann eine (berufsbegleitende)
Weiterbildung zum/zur Hauswirtschaftsmeister/in gemacht werden,
wodurch die Konzession zur Ausbildung von Auszubildenden in der
Hauswirtschaft, Arbeit in hauswirtschaftlichen Beratungsstellen
und zur selbständigen Führung eines hauswirtschaftlichen
Großbetriebes oder einer Abteilung erworben wird.
Die Weiterbildung beinhaltet:
• Grundzüge des Rechts- und Sozialwesens
• Betriebswirtschaftslehre einschließlich EDV-Grundkenntnisse
• Ernährungs- und Nahrungsmittellehre
• Nahrungszubereitung
• Erziehungslehre
• Einrichtung und Pflege der Wohnung
• Geräte-und Maschinenkunde (Haushaltstechnik)
• Gesundheitslehre
• Pflege von Textilien
• Textillehre und Verarbeitung von Textilien
• Volkswirtschaftslehre
Die Meisterprüfung wird gemäß Berufsbildungsgesetz von der
Landwirtschaftskammer durchgeführt.