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Hauswirtschafterin - Hauswirtschaftsmeisterin

Ausbildungsberuf Hauswirtschafter/in mit Weiterbildung zum/zur Hauswirtschaftsmeister/in

Eine zentrale Maxime der Ausbildung zum/zur Hauswirtschafter/in ist das autonome Planen, Durchführen und Kontrollieren der ökonomischen Gesichtspunkte und Aktivitäten im eigenen Wirkungsbereich. Dieser kann nach erfolgreichem Abschluss in der hauswirtschaftlichen Fürsorge und Pflege wesensgemäßer Personengruppen in Privathaushalten, sozialen Institutionen, Haushalten landwirtschaftlicher Unternehmen oder in der erwerbswirtschaftlich orientierten Versorgungs- und Betreuungsleistung in Haushalten landwirtschaftlicher Betrieben liegen.
Während der 3-jährigen Berufsausbildung werden im dualen System Fertigkeiten und Kenntnisse in folgenden Bereichen erworben:
• Speisenzubereitung und Service
• Purgieren und Pflege von Räumen und Textilien
• Gestalten von Räumen und des Wohnumfeldes
• Vorratshaltung und Warenwirtschaft
• Personenorientierte Gesprächsführung, Motivation und Beschäftigung
• Beihilfe bei Alltagsverrichtungen
• Betriebsspezifische Produkt- und Dienstleistungsangebote
• Kalkulation und Abrechnung

Nach dem zweiten Ausbildungsjahr findet eine Zwischenprüfung statt. Beendet wird die Ausbildung mit der Prüfung zum/zur staatlich anerkannten Hauswirtschafter/in.
Liegen entsprechende Voraussetzungen vor, kann eine (berufsbegleitende) Weiterbildung zum/zur Hauswirtschaftsmeister/in gemacht werden, wodurch die Konzession zur Ausbildung von Auszubildenden in der Hauswirtschaft, Arbeit in hauswirtschaftlichen Beratungsstellen und zur selbständigen Führung eines hauswirtschaftlichen Großbetriebes oder einer Abteilung erworben wird.
Die Weiterbildung beinhaltet:
• Grundzüge des Rechts- und Sozialwesens
• Betriebswirtschaftslehre einschließlich EDV-Grundkenntnisse
• Ernährungs- und Nahrungsmittellehre
• Nahrungszubereitung
• Erziehungslehre
• Einrichtung und Pflege der Wohnung
• Geräte-und Maschinenkunde (Haushaltstechnik)
• Gesundheitslehre
• Pflege von Textilien
• Textillehre und Verarbeitung von Textilien
• Volkswirtschaftslehre
Die Meisterprüfung wird gemäß Berufsbildungsgesetz von der Landwirtschaftskammer durchgeführt.

 

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