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Heilpraktiker ist die geschützte Berufsbezeichnung für Personen, die nach dem Heilpraktikergesetz von 1939 eine staatliche Genehmigung besitzen, die Heilkunde auszuüben, ohne über eine ärztliche Approbation zu verfügen. Voraussetzung ist ein Mindestalter von 25 Jahren, ein Hauptschulabschluss und eine Überprüfung durch das zuständige Gesundheitsamt. Die Ausbildung ist nicht gesetzlich geregelt, sie dauert in privaten Schulen etwa zwei Jahre und wird auch als Fernlehrgang angeboten. Es besteht allerdings keinerlei gesetzliche Verpflichtung eine Ausbildung zu absolvieren. Die Teilnahme an einer Ausbildung oder Schulung durch einen privaten Anbieter ist stets freiwillig und verursacht oft erhebliche Kosten. Die gesetzliche Grundlage für die Zulassung ergibt sich aus dem Heilpraktikergesetz (HPG).

Nicht tätig werden dürfen Heilpraktiker bei meldepflichtigen Krankheiten, der Zahnmedizin, der Strahlentherapie und der Leichenschau. Verschreibungspflichtige Medikamente dürfen sie nicht verordnen.

Heilpraktiker befassen sich mit der Erkennung (Diagnostik) und Heilung (Therapie) von Krankheiten. Für Heilpraktiker sind Krankheiten vor allem Störungen des seelischen und körperlichen Gesamtsystems. Die Heilung soll durch die Stärkung und Aktivierung der Selbstheilkräfte des Körpers erreicht werden.
Dabei wenden sie Therapieverfahren an, die grundsätzlich aus der Natur- und Volksheilkunde übernommen sind, wie zum Beispiel Akupunktur, Chiropraktik, die Iris-Diagnose  und Homöopathie.

Die Behandlungskosten werden in der Regel nur von Privaten Krankenkassen übernommen. Infolge der Gesundheitsreform von 2003 dürfen die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Medikamente, von einigen Ausnahmen abgesehen, nicht mehr von den Krankenkassen übernommen werden.

Stellenangebote für Heilpraktiker findet man z.B. in der Online-Jobbörse Medi-Jobs. Dort können Praxen mit Personalbedarf kostenlos eine Stellenanzeige schalten.

Eine Seite zum Thema Homöopathie Hamburg: Praxis Claudia Gärtner.

 

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