Heilpraktiker ist die geschützte
Berufsbezeichnung für Personen, die nach dem Heilpraktikergesetz von
1939 eine staatliche Genehmigung besitzen, die Heilkunde auszuüben,
ohne über eine ärztliche Approbation zu verfügen. Voraussetzung ist
ein Mindestalter von 25 Jahren, ein Hauptschulabschluss und eine
Überprüfung durch das zuständige Gesundheitsamt. Die Ausbildung ist
nicht gesetzlich geregelt, sie dauert in privaten Schulen etwa zwei
Jahre und wird auch als Fernlehrgang angeboten. Es besteht
allerdings keinerlei gesetzliche Verpflichtung eine Ausbildung zu
absolvieren. Die Teilnahme an einer Ausbildung oder Schulung durch
einen privaten Anbieter ist stets freiwillig und verursacht oft
erhebliche Kosten. Die gesetzliche Grundlage für die Zulassung
ergibt sich aus dem Heilpraktikergesetz (HPG).
Nicht tätig werden
dürfen Heilpraktiker bei meldepflichtigen Krankheiten, der
Zahnmedizin, der Strahlentherapie und der Leichenschau.
Verschreibungspflichtige Medikamente dürfen sie nicht verordnen.
Heilpraktiker befassen sich mit der
Erkennung (Diagnostik) und Heilung (Therapie) von Krankheiten. Für
Heilpraktiker sind Krankheiten vor allem Störungen des seelischen
und körperlichen Gesamtsystems. Die Heilung soll durch die Stärkung
und Aktivierung der Selbstheilkräfte des Körpers erreicht werden.
Dabei wenden sie Therapieverfahren an, die grundsätzlich aus der
Natur- und Volksheilkunde übernommen sind, wie zum Beispiel
Akupunktur, Chiropraktik, die Iris-Diagnose und Homöopathie.
Die Behandlungskosten werden in der Regel nur von Privaten
Krankenkassen übernommen. Infolge der Gesundheitsreform von 2003
dürfen die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Medikamente,
von einigen Ausnahmen abgesehen, nicht mehr von den Krankenkassen
übernommen werden.
Stellenangebote für Heilpraktiker findet man z.B. in der
Online-Jobbörse Medi-Jobs. Dort können Praxen mit Personalbedarf
kostenlos eine Stellenanzeige schalten.
Eine Seite zum Thema
Homöopathie
Hamburg: Praxis Claudia Gärtner.