Heimarbeit
Heimarbeit kann auf zwei Arten gestaltet sein, welche
selbständige und nicht-selbstständige Heimarbeit beinhalten.
Nicht-selbstständige Heimarbeit ist eine Arbeitsform, die in der
eigenen Wohnung oder einer selbst gewählten Arbeitsstätte nicht
durchgeführt wird, sondern durch einen Arbeitgeber erteilt wird.
Dieser muss die arbeitsnotwendigen Mittel stellen und die Produkte
in Besitz nehmen, diese liegen entweder in Form von
Dienstleistungen oder Erzeugnissen vor. Die Heimarbeit unterliegt
wie bei "normalen" Arbeitnehmern den Arbeitsgesetzen, wie
beispielsweise der Sozialversicherung, der Kranken-, Pflege-,
Arbeitslosen-, Renten- und Unfallversicherung. Der Heimarbeiter
ist jedoch nicht an das Direktionsrecht des Arbeitgebers gebunden,
außerdem gehört er nicht dessen Betrieb an. Das Entgelt des
Heimarbeiters wird in der Regel durch einen festen Stundenlohn
oder eine Entlohnung pro bearbeitetem Stück festgesetzt. Die
Einhaltung dieser Kriterien obliegt den staatlichen Ämtern für
Arbeitsschutz, wobei diese den Gewerbeaufsichtsämtern
untergeordnet sind. Heimarbeit die durch eine selbstständige
Person durchgeführt wird, ist nicht an einen Arbeitgeber gebunden,
wobei der Auftrag von einem Kunden vergeben wird.
Falls keine
Aufträge angenommen werden und die Produktion über eine
Verkaufsorganisation erfolgt, wird der Heimarbeiter als
Hausgewerbetreibender bezeichnet, wobei der Verkauf auch in Form
von Dienstleistungen betrieben werden kann. Eine der Heimarbeit
zuzuordnende Kategorie ist die Teleheimarbeit, bei der
Arbeitnehmer in der eigenen Wohnung Telefonarbeit verrichten, die
in der Regel durch Kommunikationsmittel wie Fax, Telefon, Videotelefonie oder Internet unterstützt wird.