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Heimarbeit

Heimarbeit kann auf zwei Arten gestaltet sein, welche selbständige und nicht-selbstständige Heimarbeit beinhalten. Nicht-selbstständige Heimarbeit ist eine Arbeitsform, die in der eigenen Wohnung oder einer selbst gewählten Arbeitsstätte nicht durchgeführt wird, sondern durch einen Arbeitgeber erteilt wird. Dieser muss die arbeitsnotwendigen Mittel stellen und die Produkte in Besitz nehmen, diese liegen entweder in Form von Dienstleistungen oder Erzeugnissen vor. Die Heimarbeit unterliegt wie bei "normalen" Arbeitnehmern den Arbeitsgesetzen, wie beispielsweise der Sozialversicherung, der Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Renten- und Unfallversicherung. Der Heimarbeiter ist jedoch nicht an das Direktionsrecht des Arbeitgebers gebunden, außerdem gehört er nicht dessen Betrieb an. Das Entgelt des Heimarbeiters wird in der Regel durch einen festen Stundenlohn oder eine Entlohnung pro bearbeitetem Stück festgesetzt. Die Einhaltung dieser Kriterien obliegt den staatlichen Ämtern für Arbeitsschutz, wobei diese den Gewerbeaufsichtsämtern untergeordnet sind. Heimarbeit die durch eine selbstständige Person durchgeführt wird, ist nicht an einen Arbeitgeber gebunden, wobei der Auftrag von einem Kunden vergeben wird.

Falls keine Aufträge angenommen werden und die Produktion über eine Verkaufsorganisation erfolgt, wird der Heimarbeiter als Hausgewerbetreibender bezeichnet, wobei der Verkauf auch in Form von Dienstleistungen betrieben werden kann. Eine der Heimarbeit zuzuordnende Kategorie ist die Teleheimarbeit, bei der Arbeitnehmer in der eigenen Wohnung Telefonarbeit verrichten, die in der Regel durch Kommunikationsmittel wie Fax, Telefon, Videotelefonie oder Internet unterstützt wird.

 

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