Krankenkassenbeiträge
Die privaten Krankenversicherungen bilden aus
einem Teil des Beitrages Rückstellungen für die steigenden
Gesundheitskosten im Alter, die sogenannten
Alterungsrückstellungen. So wird abhängig vom Eintrittsalter,
Geschlecht, Gesundheitszustand und vereinbarter Leistungsumfang
der Beitrag für die gesamte Laufzeit (Lebenslang) im Voraus
berechnet. In den ersten Jahren der Mitgliedschaft in einer
PKV werden dadurch höher Beiträge gezahlt, als aus den reinen
medizinischen Kosten und Aufrechterhaltung des
Versicherungsbetriebes notwendigen Kosten als Ausgaben entstanden
sind. Diese werden dann als Rücklagen angespart. Sie werden im
Form von Kapitalanlagen verzinst und wirken den allgemeinen
Kostensteigerungen durch Inflation und höhere Kosten der
medizinischen Versorgung entgegen. Dies ist das, in der Privaten
Krankenversicherung bekannte Kapital- oder
Anwartschaftsdeckungsverfahren. Es werden aus den
Beitragsanteilen, die nicht für Leistungen oder Kosten benötigt
werden, Altersdeckungsrückstellungen gebildet. Durch die
Kalkulationsmethode der Abzinsung der zukünftigen Leistungen
(Kosten ) auf den heutigen Barwert fließen viele Einflussfaktoren
in die Berechung ein, die sich im Laufe der Zeit verändern können,
wie Zinsen, Mitgliederentwicklung, Preise und Umfang der
medizinischen Leistungen. Dadurch kann es zu Beitragsanpassungen
kommen, die eigentlich durch die Altersückstellungen
ausgeschlossen werden sollten.
Eine
ausschließliche Betrachtung der Beiträge für die
Private
Krankenversicherung ist nicht sinnvoll.
Die Entwicklung der Beiträge ist in direktem
Zusammenhang mit den erbrachten Leistungen zu sehen. Da die
Leistungen in der PKV nicht durch gesetzliche Änderung zu Lasten
der Versicherten verschoben werden können, ist eine
Beitragssteigerung immer im Kontext der Beiträge in der
gesetzlichen Krankenkasse zu sehen. Da die Erhöhung der
Eigenbeteiligung durch Leistungskürzungen, wie in der gesetzlichen
Krankenkasse üblich, letztendlich auch von den Versicherten
respektive Leistungsempfängern (Kranken und Patienten) getragen
werden muss.
Eine weitere Maßnahme zur Stabilität der
Beiträge im Rentenalter seit dem Jahre 2000 in der PKV ist der
gesetzliche Zuschlag, der ab dem 60. Lebensjahr, entfällt.
Der gesetzliche Beitragszuschlag bewirkt eine
Beitragsreduzierung ab dem 65. Lebensjahr in der Form, dass die
Beiträge nominell nicht mehr steigen. Nach heutiger Berechnung
sinken mit Erreichen der statistischen Lebenserwartung die
Beiträge in der privaten Krankenversicherung auf Null, da dann die
gebildeten Rücklagen des gesetzlichen Zuschlags aufgelöst werden
müssen.
Ab dem Renteneintritt sinkt der Beitrag in der Privaten noch
einmal, da der Beitrag für das Krankentagegeld entfällt.
Außerdem hat der Versicherte in der privaten
Krankenversicherung die Möglichkeit, durch den rechtzeitigen
Einschluss einer Beitragsentlastungsvereinbarung Einfluss auf die
Höhe seiner Beiträge im Rentenalter zu nehmen. Der
Versicherungsnehmer kann eine Beitragsreduktion in seinen Vertrag
mit einbauen, zu einem Zeitpunkt, wo er noch im Berufsleben steht
und noch über ausreichende finanzielle Mittel verfügt.
Führt man Beispiele für die
Beitragsentwicklung an, so kann man nur einen allgemein gültigen
Rückschluss aus den Ergebnissen ziehen, wenn eine hinreichend
große Anzahl (über 1000) von Versicherungsverläufen aus
verschiedenen Tarifwerken verschiedener Gesellschaften zu Grunde
gelegt werden, bei denen es keinen Tarifwechsel gegeben hat. Diese
lässt dann einen Rückschluss auf die Beitragsstabilität im Bestand
in der Vergangenheit zu.