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Kulturmanager

Zum Aufgabenbereich eines Kulturmanagers gehört es, in unserer Gesellschaft Kunst und Kultur zu vermitteln und zu managen. Sein Beschäftigungsfeld erstreckt sich von der modernen Kulturgeschichte über gesellschaftliche Veränderungsprozesse und deren künstlerischer Darstellung bis hin zur Bedeutung der weltweiten kulturellen Vernetzung durch das Internet.

Die Arbeitsplätze eines Kultur Manager sind oft in Opern- und Schauspielhäusern, in den öffentlichen Kulturämtern oder in Museen, in Kulturvereinen und bei privaten Theater- und Konzertveranstaltern angesiedelt. Auch in der Touristikbranche und in Verlagen finden Kulturmanager anspruchsvolle Aufgaben. Die professionelle Organisation von Veranstaltungen mit kulturellem Hintergrund wird auch von Messe- und Ausstellungsveranstaltern durchgeführt. Tagungen, Tourneen, Produktpräsentationen, Firmenjubiläen oder größere Feste fallen in den Aufgabenbereich eines Kulturmanagers oder auch eines Eventmanagers, der ein ähnliches Berufsfeld abdeckt.



Kulturmanager werden in der Regel in Hochschulstudiengängen geformt. Es gibt aber auch private Bildungseinrichtungen, die Abiturienten professionell und praxisbezogen zu Kulturmanagern ausbilden.

Neben einem breiten kulturellen Verständnis benötigen Kulturmanager für ihren Job eine überdurchschnittliche soziale Kompetenz, um erfolgreich kommunizieren zu können, und sie müssen für die Öffentlichkeitsarbeit den Umgang mit den Medien beherrschen. Kaufmännisches Wissen ist für die Finanzierung der Kultur und für den Fundraising-, Sponsoring- und Merchandising-Bereich unerlässlich. Die Planung und Organisation von Projekten ist eine Kernkompetenz eines Managers und kann erlernt werden.

Zu einer erfolgreichen Vermarktung von kulturellen Events gehört eine aufmerksame Marktbeobachtung und -analyse und die Festlegung der angestrebten Zielgruppe. Die Instrumente des Marketing lernt ein Kulturmanager deshalb in seiner Ausbildung kennen. Rechts- und Verwaltungskenntnisse sind zur Abschließung von Verträgen und im Umgang mit den Verwaltungsbehörden sowie aus Arbeitsrecht- und Haftungsgründen unumgänglich.

 

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