Kulturmanager
Zum Aufgabenbereich eines Kulturmanagers gehört es, in
unserer Gesellschaft Kunst und Kultur zu vermitteln und zu
managen. Sein Beschäftigungsfeld erstreckt sich von der modernen
Kulturgeschichte über gesellschaftliche Veränderungsprozesse und
deren künstlerischer Darstellung bis hin zur Bedeutung der
weltweiten kulturellen Vernetzung durch das Internet.
Die Arbeitsplätze eines
Kultur Manager
sind oft in Opern- und Schauspielhäusern, in den öffentlichen
Kulturämtern oder in Museen, in Kulturvereinen und bei privaten
Theater- und Konzertveranstaltern angesiedelt. Auch in der
Touristikbranche und in Verlagen finden Kulturmanager
anspruchsvolle Aufgaben. Die professionelle Organisation von
Veranstaltungen mit kulturellem Hintergrund wird auch von Messe-
und Ausstellungsveranstaltern durchgeführt. Tagungen, Tourneen,
Produktpräsentationen, Firmenjubiläen oder größere Feste fallen
in den Aufgabenbereich eines Kulturmanagers oder auch eines
Eventmanagers, der ein ähnliches Berufsfeld abdeckt.
Kulturmanager werden in der Regel in Hochschulstudiengängen
geformt. Es gibt aber auch private Bildungseinrichtungen, die
Abiturienten professionell und praxisbezogen zu Kulturmanagern
ausbilden.
Neben einem breiten kulturellen Verständnis benötigen
Kulturmanager für ihren Job eine überdurchschnittliche soziale
Kompetenz, um erfolgreich kommunizieren zu können, und sie
müssen für die Öffentlichkeitsarbeit den Umgang mit den Medien
beherrschen. Kaufmännisches Wissen ist für die Finanzierung der
Kultur und für den Fundraising-, Sponsoring- und
Merchandising-Bereich unerlässlich. Die Planung und Organisation
von Projekten ist eine Kernkompetenz eines Managers und kann
erlernt werden.
Zu einer erfolgreichen Vermarktung von kulturellen Events gehört
eine aufmerksame Marktbeobachtung und -analyse und die
Festlegung der angestrebten Zielgruppe. Die Instrumente des
Marketing lernt ein Kulturmanager deshalb in seiner Ausbildung
kennen. Rechts- und Verwaltungskenntnisse sind zur Abschließung
von Verträgen und im Umgang mit den Verwaltungsbehörden sowie
aus Arbeitsrecht- und Haftungsgründen unumgänglich.