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Limited

Limited ist eine englische Rechtsform. Es handelt sich um eine Kapitalgesellschaft, deren Gründung in zwei verschiedenen Formen möglich ist.
Die Public Limited Company (PLC) bietet Aktien auf dem offenen Markt an.
Die Private Limited Company by Shares (ltd) wird einer GmbH gleichgesetzt und begrenzt die Anzahl der Gesellschafter.
Um diese Rechtsform in Deutschland zu nutzen und anzumelden, sind eine Adresse und Vertretung in England nötig. Spezielle Agenturen bieten hier ihre Dienste zu unterschiedlich hohen Kosten und Vertragsbedingungen an. Die Gründungskosten liegen mit Preisen zwischen 185 und 700 € deutlich unter denen der GmbH mit 1500-2000 €. Zu beachten ist, dass durch ein Büro oder einen Sekretariatsdienst in England jährliche Folgekosten anfallen können.
Die notarielle Anmeldung zum Eintrag ins deutsche Handelsregister muss durch den Geschäftsführer erfolgen. Wenn die Limited ihre hauptsächlichen Tätigkeiten in Deutschland ausführt, wird sie nach deutschem Steuerrecht, gleich der GmbH behandelt, hat eine Bilanzierungs- und Steuerklärungspflicht. Zusätzlich erwartet das englische Finanzamt ein behördliches Schreiben mit der deutschen Steuernummer, um eine Befreiung von der Körperschaftssteuererklärung zuzulassen.

Die Vorteile der Limited gegenüber der GmbH liegen in einer schnelleren Gründung, die nur wenige Tage dauert, in der Transparenz und dem Einsatz von nur 100 britischen Pfund als Eigenkapital, im Gegensatz zur GmbH mit 25.000 € Kapital. Die Haftung entspricht dem Gesellschaftsvermögen. Auch ein Neustart nach Insolvenz ist bei einer Limited möglich. Es entstehen allerdings in Deutschland keinerlei Steuervorteile und es müssen sowohl in Deutschland, als auch in England Steuererklärungen eingereicht werden. In gesellschaftsrechtlichen Belangen wird englisches Recht angewandt.

 

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