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Lohnsteuerhilfeverein

Lohnsteuerhilfevereine gibt es seit 1964. Hintergrund war, Arbeitnehmern Steuerberatung zu einem erschwinglichen Preis anbieten zu können.

Der Gesetzgeber hat seinerzeit auf diesen Bedarf reagiert und hat in gewissem Rahmen die Steuerberatung auch durch Personen zugelassen, die eine gesetzlich definierte Qualifikation haben, jedoch nicht den Titel eines Steuerberaters oder Rechtsanwaltes erworben haben. Gerade in Anbetracht des immer komplexeren Steuerrechtes war es fast Notwendigkeit, dem Bürger, der schon fast zur professionellen Hilfe gezwungen war, einen gewissen Kostenvorteil zu verschaffen.

Ein Lohnsteuerhilfeverein darf nur für seine Mitglieder beratend tätig werden; hierbei ist die Beratungsbefugnis beschränkt. Im wesentlichen darf der Verein nur tätig werden, wenn Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Renten oder in gewissem Umfang Vermietungseinkünfte vorhanden sind.
Mit der Veröffentlichung des Achten Steuerberatungsänderungsgesetzes im Bundesgesetzblatt Teil I vom 11. April 2008 ist es amtlich: Lohnsteuerhilfevereine dürfen bei bestimmten Nebeneinnahmen bis zu 13 000 bzw. 26 000 Euro im Jahr beratend tätig sein.

Dieser Beitrag wurde uns von der Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., Beratungsstelle Kaufbeuren zur Verfügung gestellt.

 

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