Lohnsteuerhilfeverein
Lohnsteuerhilfevereine gibt es seit 1964. Hintergrund war,
Arbeitnehmern Steuerberatung zu einem erschwinglichen Preis
anbieten zu können.
Der Gesetzgeber hat seinerzeit auf diesen Bedarf reagiert und
hat in gewissem Rahmen die Steuerberatung auch durch Personen
zugelassen, die eine gesetzlich definierte Qualifikation haben,
jedoch nicht den Titel eines Steuerberaters oder Rechtsanwaltes
erworben haben. Gerade in Anbetracht des immer komplexeren Steuerrechtes war es fast Notwendigkeit, dem Bürger, der schon
fast zur professionellen Hilfe gezwungen war, einen gewissen
Kostenvorteil zu verschaffen.
Ein Lohnsteuerhilfeverein darf
nur für seine Mitglieder beratend
tätig werden; hierbei ist die Beratungsbefugnis beschränkt. Im
wesentlichen darf der Verein nur tätig werden, wenn Einkünfte aus
nichtselbständiger Arbeit, Renten oder in gewissem Umfang
Vermietungseinkünfte vorhanden sind.
Mit der Veröffentlichung des Achten
Steuerberatungsänderungsgesetzes im Bundesgesetzblatt Teil I vom
11. April 2008 ist es amtlich: Lohnsteuerhilfevereine dürfen bei
bestimmten Nebeneinnahmen bis zu 13 000 bzw. 26 000 Euro im Jahr
beratend tätig sein.
Dieser Beitrag wurde uns von der
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.,
Beratungsstelle Kaufbeuren zur Verfügung gestellt.