Die Wohngebäudeversicherung für Immobilienbesitzer
Als Hausbesitzer ist das Eigentum Gefahren
ausgesetzt wie Brand, Blitzschlag, Rohrbrüche und Frost, sowie
Sturm und Hagel. Ein Problem in der Leistungspflicht der
Wohngebäudeversicherung kann die Unterversicherung sein, wenn
man Veränderungen nach Vertragsabschluss am Gebäude vornimmt, z.B.
Ausbau des Kellers oder des Dachgeschoß, so ist die dadurch
entstehende Wertsteigerung des Gebäudes unter Umständen nicht
mitversichert. Um diesem Problem vorzubeugen, kann man eine
gleitende Neuwertversicherung abschließen, so dass der Vertrag auf
die laufend verändernden Baupreise im Baugewerbe angepasst wird.
Grundlage dafür ist der Preisindex des statistischen Bundesamtes.
Der Beitrag einer
Gebäudeversicherung
wird anhand einer so genannten Gebäudebeschreibung ermittelt. Die
Gebäudebeschreibung sollte die Wohnfläche incl. aller Wohnräume
enthalten, und zwar alle, die zu Wohnzwecken genutzt werden, wie
z.B. Hobbykeller. Außerdem zählen zur Gebäudebeschreibung der
Gebäudetyp, der durch die Dachform bestimmt wird und die
Bauausführung. Letztere sollte alle besonderen
Ausstattungsmerkmale enthalten. Zu berücksichtigen ist, dass
Nebengebäude wie z.B. Gartenhäuschen oder Garagen nicht in die
reguläre Leistungspflicht einer Wohngebäudeversicherung fallen.
Diese müssen extra in den Vertrag eingeschlossen werden.
Bei allen nachträglichen Veränderungen, nach
Vertragsbeginn am Gebäude sollte man dies der
Wohngebäudeversicherung mitteilen.
Einige Gesellschaften gewähren Beitragsnachlässe für Neubauten.
Ist ein Schaden am Gebäude aufgetreten, so
übernehmen einige Gesellschaften den Service für die Kontrolle und
Bezahlung der Handwerker, sowie die Koordination der Bauarbeiten.
Die Wohngebäudeversicherung leistet jedoch
nur für fertige Gebäude, d.h. ist ein Wohngebäude im Bau, so ist
eine Bauleistungsversicherung notwendig. Diese übernimmt die
Kosten für Schäden, die während der Bauphase auftreten, z.B. beim
Diebstahl fest eingebauter Teile, Vandalismus oder Schäden durch
Bauhandwerker.