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Die Wohngebäudeversicherung für Immobilienbesitzer  

Als Hausbesitzer ist das Eigentum Gefahren ausgesetzt wie Brand, Blitzschlag, Rohrbrüche und Frost, sowie Sturm und Hagel. Ein Problem in der Leistungspflicht der Wohngebäudeversicherung kann die Unterversicherung sein, wenn man Veränderungen nach Vertragsabschluss am Gebäude vornimmt, z.B. Ausbau des Kellers oder des Dachgeschoß, so ist die dadurch entstehende Wertsteigerung des Gebäudes unter Umständen nicht mitversichert. Um diesem Problem vorzubeugen, kann man eine gleitende Neuwertversicherung abschließen, so dass der Vertrag auf die laufend verändernden Baupreise im Baugewerbe angepasst wird. Grundlage dafür ist der Preisindex des statistischen Bundesamtes.

Der Beitrag einer Gebäudeversicherung wird anhand einer so genannten Gebäudebeschreibung ermittelt. Die Gebäudebeschreibung sollte die Wohnfläche incl. aller Wohnräume enthalten, und zwar alle, die zu Wohnzwecken genutzt werden, wie z.B. Hobbykeller. Außerdem zählen zur Gebäudebeschreibung der Gebäudetyp, der durch die Dachform bestimmt wird und die Bauausführung. Letztere sollte alle besonderen Ausstattungsmerkmale enthalten. Zu berücksichtigen ist, dass Nebengebäude wie z.B. Gartenhäuschen oder Garagen nicht in die reguläre Leistungspflicht einer Wohngebäudeversicherung fallen. Diese müssen extra in den Vertrag eingeschlossen werden.

Bei allen nachträglichen Veränderungen, nach Vertragsbeginn am Gebäude sollte man dies der Wohngebäudeversicherung mitteilen.
Einige Gesellschaften gewähren Beitragsnachlässe für Neubauten.

Ist ein Schaden am Gebäude aufgetreten, so übernehmen einige Gesellschaften den Service für die Kontrolle und Bezahlung der Handwerker, sowie die Koordination der Bauarbeiten.

Die Wohngebäudeversicherung leistet jedoch nur für fertige Gebäude, d.h. ist ein Wohngebäude im Bau, so ist eine Bauleistungsversicherung notwendig. Diese übernimmt die Kosten für Schäden, die während der Bauphase auftreten, z.B. beim Diebstahl fest eingebauter Teile, Vandalismus oder Schäden durch Bauhandwerker.

 

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