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Wohnungsbauprämie - die Neuregelung ab 1.1.2009

Für ab dem 1.1.2009 neu abgeschlossene Bausparverträge wird Wohnungsbauprämie nur noch gezahlt wenn das Kapital tatsächlich für wohnungswirtschaftliche Zwecke verwendet wird.  Die Prämie wird wie bisher jährlich festgesetzt, aber erst bei wohnungswirtschaftlicher Verwendung ausbezahlt. Wohnungswirtschaftliche Verwendungen sind nicht nur die Anschaffung einer Immobilie sondern auch Modernisierungsmaßnahmen.

Für bis zum 31.12.2008 abgeschlossene Verträge gilt weiterhin die alte Regelung, d.h. nach der siebenjährigen Bindungsfrist kann frei über das Kapital verfügt werden. Eine Erhöhung der Bausparsumme von Altverträgen nach dem 31.12.2008 wird wie ein eigenständiger neuer Vertrag behandelt.

 

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