Überhangsmandat
Vor allem in Zeiten von Wahlen taucht immer wieder die Frage
auf, was ein Überhangmandat ist und wie dieses entsteht.
Erzielt eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate, als
ihr nach dem Zweitstimmenanteil Sitze zustehen, so ergibt sich ein
Überhangmandat.
Auslösend für dieses Instrument ist der Wunsch, dass jeder
Kandidat, der mit der Erststimme direkt gewählt wurde, auch in den
Bundestag einziehen soll, während die Zweitstimme der Anteil einer
Partei für jedes Bundesland ermittelt wird.
Für das Gesamtergebnis wird die Anzahl der Direktmandate von den
Zweitstimmenmandaten abgezogen und der Rest über die Liste
verteilt. Gibt es jedoch einen Überhang an Direktmandaten,
führt dies zum so genannten Überhangmandat.