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Überhangsmandat

Vor allem in Zeiten von Wahlen taucht immer wieder die Frage auf, was ein Überhangmandat ist und wie dieses entsteht.

Erzielt eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate, als ihr nach dem Zweitstimmenanteil Sitze zustehen, so ergibt sich ein Überhangmandat.
Auslösend für dieses Instrument ist der Wunsch, dass jeder Kandidat, der mit der Erststimme direkt gewählt wurde, auch in den Bundestag einziehen soll, während die Zweitstimme der Anteil einer Partei für jedes Bundesland ermittelt wird.

Für das Gesamtergebnis wird die Anzahl der Direktmandate von den Zweitstimmenmandaten abgezogen und der Rest über die Liste verteilt. Gibt  es jedoch einen Überhang an Direktmandaten, führt dies zum so genannten Überhangmandat.

 

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