Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwälte sind Volljuristen, die sich eine bestimmte
Zusatzqualifikation erworben haben. Welche
Fachanwaltsbezeichnungen vergeben werden können, regelt § 1 FAO
(Fachanwaltsordnung).
§ 9 FAO:
Für das Fachgebiet Steuerrecht sind besondere Kenntnisse
nachzuweisen in den Bereichen
1. Buchführung und Bilanzwesen einschließlich des Rechts der
Buchführung und des Jahresabschlusses,
2. Allgemeines Abgabenrecht einschließlich Bewertungs- und
Verfahrensrecht,
3. Besonderes Steuer- und Abgabenrecht in den Bereichen:
a) Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer,
b) Umsatzsteuer- und Grunderwerbsteuerrecht,
c) Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht,
4. Grundzüge des Verbrauchsteuer-, Außensteuer- und des
Steuerstrafrechts.
Dieser Beitrag wurde uns von Ulrich Lübbing zur Verfügung gestellt.
Homepage: www.kanzlei-luebbing.de
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