Fallschirmspringen
Unter dem Begriff Fallschirmspringen wird im Allgemeinen der
Absprung aus einem Flugzeug, der Flug an sich und das Landen auf
dem Boden verstanden. Um keine Verletzung zu riskieren, wird ein
Fallschirm eingesetzt, was bei Absprüngen aus größerer Höhe
natürlich lebenswichtig ist. Der Fallschirm dient dabei der
Verringerung der Fluggeschwindigkeit. Außerdem kann er dazu
eingesetzt werden, einen ungefähren Landungspunkt anzusteuern. Für
das ausreichende Wirken des Fallschirmes ist das Öffnen desselben
in einer bestimmten Mindesthöhe erforderlich.
Beim Fallschirmspringen können unterschiedlich hohe
Geschwindigkeiten erreicht werden, was vor allem von der Position,
in der sich der Körper des Springers befindet, abhängt.
Überwiegend wird die Bauchlage bevorzugt, wobei durchschnittliche
Geschwindigkeiten von etwa 200 Kilometer pro Stunde erreicht
werden. Springen zwei Menschen, die mit einem Gurtzeug miteinander
verbunden sind, gleichzeitig ab, wird dies als Tandemsprung
bezeichnet. Beim Tandemspringen wird gleich nach dem Absprung ein
kleiner Fallschirm geöffnet, der die Fallgeschwindigkeit
reduziert. Die Absprunghöhe differiert nach der Art des
Fallschirmsprungs. So reichen den sogenannten Swoopern, die nur
eine schöne schnelle Landung anstreben, 1000m Absprunghöhe. Alle
anderen Fallschirmsprungarten bevorzugen 4000m. Der Fallschirm
wird dann in einer Höhe von 1500 bis 700 m geöffnet. Gibt es dabei
Probleme, so kann der Hauptschirm auch abgelöst werden und ein
Reserveschirm kommt zum Einsatz. Dieser wird auch automatisch
geöffnet, wenn ein integriertes System erkennt, dass eine
bestimmte Höhe mit einer gewissen Geschwindigkeit überschritten
wurde. [Der Reserveschirm leitet dann das Abbremsen des Fluges
ein.] weglassen weil das irreführend ist
Voraussetzung für das selbstständige Springen mit einem Fallschirm
ist eine entsprechende Lizenz. Ohne eine Lizenz darf in
Deutschland nur unter Lehreraufsicht und mit entsprechenden
Vorkenntnissen durch eine Ausbildung gesprungen werden. Der
Nachweis eines Kurses in Erster Hilfe ist von Vorteil. Außerdem
liegt das Mindestalter für eine Ausbildung bei 14 Jahren.
Tandemsprünge sind jedoch schon ab 7 Jahren erlaubt. Allerdings
müssen Minderjährige grundsätzlich eine Einverständniserklärung
der Eltern nachweisen können.