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Fallschirmspringen

Unter dem Begriff Fallschirmspringen wird im Allgemeinen der Absprung aus einem Flugzeug, der Flug an sich und das Landen auf dem Boden verstanden. Um keine Verletzung zu riskieren, wird ein Fallschirm eingesetzt, was bei Absprüngen aus größerer Höhe natürlich lebenswichtig ist. Der Fallschirm dient dabei der Verringerung der Fluggeschwindigkeit. Außerdem kann er dazu eingesetzt werden, einen ungefähren Landungspunkt anzusteuern. Für das ausreichende Wirken des Fallschirmes ist das Öffnen desselben in einer bestimmten Mindesthöhe erforderlich.

Beim Fallschirmspringen können unterschiedlich hohe Geschwindigkeiten erreicht werden, was vor allem von der Position, in der sich der Körper des Springers befindet, abhängt. Überwiegend wird die Bauchlage bevorzugt, wobei durchschnittliche Geschwindigkeiten von etwa 200 Kilometer pro Stunde erreicht werden. Springen zwei Menschen, die mit einem Gurtzeug miteinander verbunden sind, gleichzeitig ab, wird dies als Tandemsprung bezeichnet. Beim Tandemspringen wird gleich nach dem Absprung ein kleiner Fallschirm geöffnet, der die Fallgeschwindigkeit reduziert. Die Absprunghöhe differiert nach der Art des Fallschirmsprungs. So reichen den sogenannten Swoopern, die nur eine schöne schnelle Landung anstreben, 1000m Absprunghöhe. Alle anderen Fallschirmsprungarten bevorzugen 4000m. Der Fallschirm wird dann in einer Höhe von 1500 bis 700 m geöffnet. Gibt es dabei Probleme, so kann der Hauptschirm auch abgelöst werden und ein Reserveschirm kommt zum Einsatz. Dieser wird auch automatisch geöffnet, wenn ein integriertes System erkennt, dass eine bestimmte Höhe mit einer gewissen Geschwindigkeit überschritten wurde. [Der Reserveschirm leitet dann das Abbremsen des Fluges ein.] weglassen weil das irreführend ist
Voraussetzung für das selbstständige Springen mit einem Fallschirm ist eine entsprechende Lizenz. Ohne eine Lizenz darf in Deutschland nur unter Lehreraufsicht und mit entsprechenden Vorkenntnissen durch eine Ausbildung gesprungen werden.  Der Nachweis eines Kurses in Erster Hilfe ist von Vorteil. Außerdem liegt das Mindestalter für eine Ausbildung bei 14 Jahren. Tandemsprünge sind jedoch schon ab 7 Jahren erlaubt. Allerdings müssen Minderjährige grundsätzlich eine Einverständniserklärung der Eltern nachweisen können.

 

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