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Feiertage

In Deutschland gibt es insgesamt neun Feiertage, die in allen Bundesländern gelten. Neben diesen Feiertagen gibt es in mehreren Bundesländern noch weitere Feiertage, die von den Ländern selbst festgelegt werden können. Die meisten Feiertage gibt es deutschlandweit in der Stadt Augsburg, wo es durch das Friedensfest insgesamt 14 Feiertage gibt, die nicht ausschließlich auf einen Sonntag fallen können. Im Rest von Bayern gibt es 13 Feiertage (nur in überwiegend katholischen Gemeinden, sonst 12 Feiertage). Die wenigsten Feiertage gibt es in Berlin, Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein.
Grundsätzlich gelten alle gesetzlichen Feiertage, darunter fallen auch die kirchlichen Feiertage, als arbeitsfrei. Die Feiertage sind genauso wie alle Sonntage auch in der Verfassung aufgeführt und werden dort als „Tage der Arbeitsruhe und seelischen Erholung“ erwähnt.

Der erste Feiertag in Deutschland ist in allen Bundesländern der 1. Januar - Neujahr. An diesem Tag wird in allen Ländern Europas der Start ins neue Jahr gefeiert, was in Deutschland gewöhnlich mit umschweifenden Festivitäten einhergeht. Im Gegensatz zu Neujahr ist der 31. Dezember, Silvester, kein gesetzlicher Feiertag. Die historische Bedeutung des Neujahrstages spielt heutzutage nur sehr selten eine Rolle. Dies liegt auch daran, dass der Jahresbeginn nicht überall auf der Welt am selben Datum gefeiert wird.

In deutlich weniger Bundesländern ist auch der 6. Januar ein Feiertag. Heilige Drei Könige gilt nur in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt als gesetzlicher Feiertag. Die Unterschiede zwischen den Bundesländern lassen sich dadurch erklären, dass es sich beim 6. Januar um einen kirchlichen Feiertag handelt. In der katholischen Kirche wird an diesem Tag der Erscheinung des Herren gedacht, in der evangelischen Kirche gilt der 6. Januar als Ehrentag von Epiphanias der Weisen.
Auch die darauf folgenden Feiertage in Deutschland sind so genannte kirchliche Feiertage.
An Ostern gibt es grundsätzlich bis zu drei Feiertage. Der Gründonnerstag ist allerdings kein gesetzlicher Feiertag und spielt zudem nur in Baden-Württemberg – hier erhalten Schüler schulfrei – eine Rolle. Der Karfreitag ist dagegen ein deutschlandweit gesetzlicher Feiertag und ist in allen Bundesländern arbeitsfrei. Gedacht wird am Karfreitag, der immer auf den Freitag vor Ostern fällt, dem Tod Jesu am Kreuze. Der Ostersonntag ist im Gegensatz zum Karfreitag nur in einem einzigen Bundesland, in Brandenburg, ein gesetzlicher Feiertag. Das liegt allerdings daran, dass der Ostersonntag grundsätzlich auf einen Sonntag fällt und entsprechend arbeitsfrei ist. Der Karfreitag und der Ostersonntag gelten gemeinsam als die wichtigsten christlichen Feiertage.

Im Gegensatz zu den vorangehenden Tagen hat der 1. Mai als Feiertag keinen kirchlichen Ursprung. Der 1. Mai hat zwar auch eine Bedeutung im Brauchtum, gilt deutschlandweit allerdings mittlerweile als so genannter Tag der Arbeit. Dieser ist in allen Bundesländern ein gesetzlicher Feiertag und ist entsprechend auch in allen Bundesländern arbeitsfrei. Der Tag der Arbeit wird auch als Tag der Arbeiterbewegung oder Internationaler Kampftag der Arbeiterklasse bezeichnet und wird nicht nur in Deutschland, sondern auch in vielen anderen Ländern gefeiert. Von historischer Bedeutung ist der 1. Mai auch deshalb, weil an diesem Tag seit Jahrzehnten Demonstrationen von Gewerkschaften und anderen Organisationen stattfinden.
Genauso wie Ostern an keinem festen Datum ist Christi Himmelfahrt, ein weiterer solcher kirchlicher Feiertag in Deutschland. Christi Himmelfahrt ist immer 39 Tage nach dem Ostersonntag und fällt entsprechend immer auf einen Donnerstag. Christi Himmelfahrt ist genauso wie Weihnachten, Ostern und Pfingsten einer der kirchlichen Feiertage, der in allen Bundesländern ein gesetzlicher Feiertag ist. Der frühestmögliche Termin für Christi Himmelfahrt ist der 30. April, der späteste der 3. Juni. Wie der Name besagt, handelt es sich bei Christi Himmelfahrt um den Gedenktag zu Jesu Aufstieg in den Himmel. Oft wird Christi Himmelfahrt auch als der Tag der Heimkehr Jesu in den Himmel bezeichnet.



Immer zehn Tage nach Christi Himmelfahrt wird der Pfingstmontag gefeiert, der allerdings wie der Ostersonntag nur in Brandenburg ein offizieller Feiertag ist. Arbeitsfrei ist der Pfingstsonntag selbstredend dennoch in allen Bundesländern. Dasselbe gilt für den Pfingstmontag, der immer nach Pfingstsonntag ist und entsprechend 50 Tage nach dem Ostersonntag gefeiert wird. Gefeiert wird an Pfingsten die Entsendung des Heiligen Geistes. Besonders in der katholischen Kirche spielt Christi Himmelfahrt als Feiertag eine wichtige Rolle. Immer wieder wird Pfingsten auch als das Datum bezeichnet, das die Gründung der Kirche manifestiert.

Weitere zehn Tage später ist mit Fronleichnam ein kirchlicher Feiertag, der immer auf einen Donnerstag fällt. Frühestens kann Fronleichnam auf den 21. Mai fallen, spätestens auf den 24. Juni. An Fronleichnam wird die leibliche Gegenwart von Jesu Christi gefeiert. Fronleichnam gilt allerdings als einer der gesetzlichen Feiertage, der nicht in allen Bundesländern arbeitsfrei ist. Ein richtiger gesetzlicher Feiertag ist Fronleichnam in Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland. In Sachsen und Thüringen ist Fronleichnam zudem in einigen Gemeinden ein gesetzlicher Feiertag.

Eine besondere Ausnahme unter den deutschen gesetzlichen Feiertagen stellt das Augsburger Friedensfest dar. Dieses findet am 8. August statt und wird einzig und allein in der Stadt Augsburg gefeiert und gilt dort auch als arbeitsfreier Tag. Das Augsburger Friedensfest geht auf die Erreichung des Westfälischen Friedens durch die Augsburger Protestanten nach ihrer Unterdrückung im Dreißigjährigen Krieg zurück.

Am 15. August folgt mit Mariä Himmelfahrt ein weiterer kirchlicher Feiertag, der einzig im Saarland und in den bayrischen Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung gefeiert wird. In Bayern ist der 15. August zudem ein Schulfeiertag in allen Gemeinden, unabhängig vom katholischen Bevölkerungsanteil. Geehrt wird am 15. August, der auch als Mariä Aufnahme in den Himmel bekannt ist, die heilige Maria. Bei ihr handelt es sich um eine Heiligenfigur der katholischen Kirche, was die Unterteilung nach Gemeinden in Bayern erklärt.

Ohne kirchlichen Ursprung ist der 3. Oktober, der als Tag der Deutschen Einheit in allen Bundesländern ein gesetzlicher Feiertag ist. Der deutsche Nationalfeiertag erinnert an die Vollendung der Wiedervereinigung der beiden deutschen Landesteile im Jahr 1990 und ist auch seit diesem Jahr ein gesetzlicher Feiertag. Der Tag der Deutschen Einheit geht gemeinhin mit Feierlichkeiten einher und ist in allen Bundesländern ein gesetzlicher Feiertag.

Dem Tag der Deutschen Einheit folgt am 31. Oktober der Reformationstag, der einer der wichtigsten Feiertage der evangelischen Kirche ist. Ein gesetzlicher Feiertag ist der Reformationstag allerdings nur in Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern. Im Jahr 2017 war der Reformationstag in Gedenken an das 500-jährige Jubiläum des Beginns der Revolution einmalig ein deutschlandweiter gesetzlicher Feiertag.

Einen Tag später, am 1. November, wird in fünf hauptsächlich katholisch geprägten Bundesländern Allerheiligen gefeiert. In Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland ist Allerheiligen ein gesetzlicher Feiertag. Allerheiligen ist ein kirchlicher Feiertag, an dem allen Heiligen, auch denen, die nie offiziell heiliggesprochen wurden, gedacht wird.

Der Buß- und Bettag, der immer am Mittwoch vor dem 23. November stattfindet, ist heute nur noch in Sachsen ein gesetzlicher Feiertag. In allen anderen Bundesländern wurde der Buß- und Bettag im Jahr 1995 zu Gunsten einer Sozialreform abgeschafft. Dennoch gilt am Buß- und Bettag ein besonderer Schutz für Arbeitnehmer, da der Feiertag einer der wichtigsten Feiertage der evangelischen Kirche ist. Zudem ist der Buß- und Bettag in Bayern ein Schulfeiertag.

An dieser Stelle sei auf den Barbaratag hingewiesen; zwar kein offizieller Feiertag, aber im christlichen Glauben doch stark verankert.

Die letzten beiden gesetzlichen Feiertage im Jahr sind der 25. und 26. Dezember. Das Weihnachtsfest als Gesamtes hat eine kirchliche Begründung, wird aber in allen Bundesländern gleichermaßen gefeiert. Der 24. Dezember gilt dabei genauso wenig wie der 31. Dezember als gesetzlicher Feiertag, wenngleich beide Tage als sogenannte Halbfeiertage eingestuft werden. Am 1. und 2. Weihnachtsfeiertag gelten deutschlandweit in den meisten Unternehmen Betriebsferien, Geschäfte dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen öffnen.

 

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