Feiertage
In Deutschland gibt es insgesamt
neun Feiertage, die in allen Bundesländern gelten. Neben diesen
Feiertagen gibt es in mehreren Bundesländern noch weitere Feiertage,
die von den Ländern selbst festgelegt werden können. Die meisten
Feiertage gibt es deutschlandweit in der Stadt Augsburg, wo es durch
das Friedensfest insgesamt 14 Feiertage gibt, die nicht
ausschließlich auf einen Sonntag fallen können. Im Rest von Bayern
gibt es 13 Feiertage (nur in überwiegend katholischen Gemeinden,
sonst 12 Feiertage). Die wenigsten Feiertage gibt es in Berlin,
Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein.
Grundsätzlich gelten alle gesetzlichen Feiertage, darunter fallen
auch die kirchlichen Feiertage, als arbeitsfrei. Die Feiertage sind
genauso wie alle Sonntage auch in der Verfassung aufgeführt und
werden dort als „Tage der Arbeitsruhe und seelischen Erholung“
erwähnt.
Der erste Feiertag in Deutschland ist in allen Bundesländern der 1.
Januar - Neujahr. An diesem Tag wird in allen Ländern Europas der
Start ins neue Jahr gefeiert, was in Deutschland gewöhnlich mit
umschweifenden Festivitäten einhergeht. Im Gegensatz zu Neujahr ist
der 31. Dezember, Silvester, kein gesetzlicher Feiertag. Die
historische Bedeutung des Neujahrstages spielt heutzutage nur sehr
selten eine Rolle. Dies liegt auch daran, dass der Jahresbeginn
nicht überall auf der Welt am selben Datum gefeiert wird.
In deutlich weniger Bundesländern ist auch der 6. Januar ein
Feiertag. Heilige Drei Könige gilt nur in Bayern, Baden-Württemberg
und Sachsen-Anhalt als gesetzlicher Feiertag. Die Unterschiede
zwischen den Bundesländern lassen sich dadurch erklären, dass es
sich beim 6. Januar um einen kirchlichen Feiertag handelt. In der
katholischen Kirche wird an diesem Tag der Erscheinung des Herren
gedacht, in der evangelischen Kirche gilt der 6. Januar als Ehrentag
von Epiphanias der Weisen.
Auch die darauf folgenden Feiertage in Deutschland sind so genannte
kirchliche Feiertage.
An Ostern gibt es grundsätzlich bis zu drei Feiertage. Der
Gründonnerstag ist allerdings kein gesetzlicher Feiertag und spielt
zudem nur in Baden-Württemberg – hier erhalten Schüler schulfrei –
eine Rolle. Der Karfreitag ist dagegen ein deutschlandweit
gesetzlicher Feiertag und ist in allen Bundesländern arbeitsfrei.
Gedacht wird am Karfreitag, der immer auf den Freitag vor Ostern
fällt, dem Tod Jesu am Kreuze. Der Ostersonntag ist im Gegensatz zum
Karfreitag nur in einem einzigen Bundesland, in Brandenburg, ein
gesetzlicher Feiertag. Das liegt allerdings daran, dass der
Ostersonntag grundsätzlich auf einen Sonntag fällt und entsprechend
arbeitsfrei ist. Der Karfreitag und der Ostersonntag gelten
gemeinsam als die wichtigsten christlichen Feiertage.
Im Gegensatz zu den vorangehenden Tagen hat der 1. Mai als Feiertag
keinen kirchlichen Ursprung. Der 1. Mai hat zwar auch eine Bedeutung
im Brauchtum, gilt deutschlandweit allerdings mittlerweile als so
genannter Tag der Arbeit. Dieser ist in allen Bundesländern ein
gesetzlicher Feiertag und ist entsprechend auch in allen
Bundesländern arbeitsfrei. Der Tag der Arbeit wird auch als Tag der
Arbeiterbewegung oder Internationaler Kampftag der Arbeiterklasse
bezeichnet und wird nicht nur in Deutschland, sondern auch in vielen
anderen Ländern gefeiert. Von historischer Bedeutung ist der 1. Mai
auch deshalb, weil an diesem Tag seit Jahrzehnten Demonstrationen
von Gewerkschaften und anderen Organisationen stattfinden.
Genauso wie Ostern an keinem festen Datum ist Christi Himmelfahrt,
ein weiterer solcher kirchlicher Feiertag in Deutschland. Christi
Himmelfahrt ist immer 39 Tage nach dem Ostersonntag und fällt
entsprechend immer auf einen Donnerstag. Christi Himmelfahrt ist
genauso wie Weihnachten, Ostern und Pfingsten einer der kirchlichen
Feiertage, der in allen Bundesländern ein gesetzlicher Feiertag ist.
Der frühestmögliche Termin für Christi Himmelfahrt ist der 30.
April, der späteste der 3. Juni. Wie der Name besagt, handelt es
sich bei Christi Himmelfahrt um den Gedenktag zu Jesu Aufstieg in
den Himmel. Oft wird Christi Himmelfahrt auch als der Tag der
Heimkehr Jesu in den Himmel bezeichnet.
Immer zehn Tage nach Christi Himmelfahrt wird der Pfingstmontag
gefeiert, der allerdings wie der Ostersonntag nur in Brandenburg ein
offizieller Feiertag ist. Arbeitsfrei ist der Pfingstsonntag
selbstredend dennoch in allen Bundesländern. Dasselbe gilt für den
Pfingstmontag, der immer nach Pfingstsonntag ist und entsprechend 50
Tage nach dem Ostersonntag gefeiert wird. Gefeiert wird an Pfingsten
die Entsendung des Heiligen Geistes. Besonders in der katholischen
Kirche spielt Christi Himmelfahrt als Feiertag eine wichtige Rolle.
Immer wieder wird Pfingsten auch als das Datum bezeichnet, das die
Gründung der Kirche manifestiert.
Weitere zehn Tage später ist mit Fronleichnam ein kirchlicher
Feiertag, der immer auf einen Donnerstag fällt. Frühestens kann
Fronleichnam auf den 21. Mai fallen, spätestens auf den 24. Juni. An
Fronleichnam wird die leibliche Gegenwart von Jesu Christi gefeiert.
Fronleichnam gilt allerdings als einer der gesetzlichen Feiertage,
der nicht in allen Bundesländern arbeitsfrei ist. Ein richtiger
gesetzlicher Feiertag ist Fronleichnam in Bayern, Baden-Württemberg,
Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland. In
Sachsen und Thüringen ist Fronleichnam zudem in einigen Gemeinden
ein gesetzlicher Feiertag.
Eine besondere Ausnahme unter den deutschen gesetzlichen Feiertagen
stellt das Augsburger Friedensfest dar. Dieses findet am 8. August
statt und wird einzig und allein in der Stadt Augsburg gefeiert und
gilt dort auch als arbeitsfreier Tag. Das Augsburger Friedensfest
geht auf die Erreichung des Westfälischen Friedens durch die
Augsburger Protestanten nach ihrer Unterdrückung im Dreißigjährigen
Krieg zurück.
Am 15. August folgt mit Mariä Himmelfahrt ein weiterer kirchlicher
Feiertag, der einzig im Saarland und in den bayrischen Gemeinden mit
überwiegend katholischer Bevölkerung gefeiert wird. In Bayern ist
der 15. August zudem ein Schulfeiertag in allen Gemeinden,
unabhängig vom katholischen Bevölkerungsanteil. Geehrt wird am 15.
August, der auch als Mariä Aufnahme in den Himmel bekannt ist, die
heilige Maria. Bei ihr handelt es sich um eine Heiligenfigur der
katholischen Kirche, was die Unterteilung nach Gemeinden in Bayern
erklärt.
Ohne kirchlichen Ursprung ist der 3. Oktober, der als Tag der
Deutschen Einheit in allen Bundesländern ein gesetzlicher Feiertag
ist. Der deutsche Nationalfeiertag erinnert an die Vollendung der
Wiedervereinigung der beiden deutschen Landesteile im Jahr 1990 und
ist auch seit diesem Jahr ein gesetzlicher Feiertag. Der Tag der
Deutschen Einheit geht gemeinhin mit Feierlichkeiten einher und ist
in allen Bundesländern ein gesetzlicher Feiertag.
Dem Tag der Deutschen Einheit folgt am 31. Oktober der
Reformationstag, der einer der wichtigsten Feiertage der
evangelischen Kirche ist. Ein gesetzlicher Feiertag ist der
Reformationstag allerdings nur in Brandenburg, Sachsen,
Sachsen-Anhalt und Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern. Im Jahr
2017 war der Reformationstag in Gedenken an das 500-jährige Jubiläum
des Beginns der Revolution einmalig ein deutschlandweiter
gesetzlicher Feiertag.
Einen Tag später, am 1. November, wird in fünf hauptsächlich
katholisch geprägten Bundesländern Allerheiligen gefeiert. In
Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und
dem Saarland ist Allerheiligen ein gesetzlicher Feiertag.
Allerheiligen ist ein kirchlicher Feiertag, an dem allen Heiligen,
auch denen, die nie offiziell heiliggesprochen wurden, gedacht wird.
Der Buß- und Bettag, der immer am Mittwoch vor dem 23. November
stattfindet, ist heute nur noch in Sachsen ein gesetzlicher
Feiertag. In allen anderen Bundesländern wurde der Buß- und Bettag
im Jahr 1995 zu Gunsten einer Sozialreform abgeschafft. Dennoch gilt
am Buß- und Bettag ein besonderer Schutz für Arbeitnehmer, da der
Feiertag einer der wichtigsten Feiertage der evangelischen Kirche
ist. Zudem ist der Buß- und Bettag in Bayern ein Schulfeiertag.
An dieser Stelle sei auf den Barbaratag hingewiesen; zwar kein
offizieller Feiertag, aber im christlichen Glauben doch stark
verankert.
Die letzten beiden gesetzlichen Feiertage im Jahr sind der 25. und
26. Dezember. Das Weihnachtsfest als Gesamtes hat eine kirchliche
Begründung, wird aber in allen Bundesländern gleichermaßen gefeiert.
Der 24. Dezember gilt dabei genauso wenig wie der 31. Dezember als
gesetzlicher Feiertag, wenngleich beide Tage als sogenannte
Halbfeiertage eingestuft werden. Am 1. und 2. Weihnachtsfeiertag
gelten deutschlandweit in den meisten Unternehmen Betriebsferien,
Geschäfte dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen öffnen.