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Immobilien

Immobilien sind juristisch gesehen unbewegliche Güter und bezeichnen ein Grundstück mit einem Gebäude nebst Zubehör darauf. Genutzt werden die Gebäude mit Grundstück zum Wohnen, zur Produktion, zur Erstellung sonstiger Dienstleistungen und ähnlichem. Erfolgt die Nutzung nicht über den Eigentümer selbst, werden Immobilien vermietet, verpachtet und verkauft Der Eigentümer profitiert von der Nutzung seiner Immobilie, indem er Erträge aus Vermietung und Verpachtung erzielt. Hierfür gibt es einen großen Markt, von dem viele Berufszweige profitieren.

Gerade in Ballungsräumen ist Wohn- und Produktionsraum ein knappes Gut und werden stark nachgefragt. Nicht wenige Eigentümer bedienen sich der Dienste von Immobilienmaklern, die sich dann um den passenden Mieter oder Pächter bemühen. Für ihre Leistungen beziehen sie dann Provisionen.

Da Immobilien weitgehend für Inflationstendenzen nicht anfällig sind, dienen sie schon seit langem als Kapitalanlage, wobei langfristig gesehen der Wert bzw. der Zugewinn steigt. Diese Eigenschaft machen sich unter anderem auch Immobilienfonds zunutze, die ihre Anteilsrechte veräußern.



Der Verkauf von Immobilien ist gesetzlich unter anderem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, ebenso wie ihre Belastung mit dinglichen Rechten. Für den Verkauf einer Immobilie ist ein notariell beurkundeter Kaufvertrag, die notarielle Beurkundung über die Einigung über den Eigentumsübergang (Auflassung) und die Eintragung des neuen Eigentümers in das Grundbuch notwendig. Zur Ermittlung des Wertes einer Immobilie gibt es verschiedene Verfahren, wie das Sach-, Ertrags- und Vergleichswertverfahren.

Aber Eigentum verpflichtet auch. Der Eigentümer muss für die Instandhaltung der Immobilie sorgen und entsprechenden Reparaturen durchführen lassen. Außerdem ist er verpflichtet, Grundsteuer und Ähnliches zu entrichten. Dennoch bleiben Immobilien als Wertanlage sehr beliebt.

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