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Krankenkassenbeiträge

Die privaten Krankenversicherungen bilden aus einem Teil des Beitrages Rückstellungen für die steigenden Gesundheitskosten im Alter, die sogenannten Alterungsrückstellungen. So wird abhängig vom Eintrittsalter, Geschlecht, Gesundheitszustand und vereinbarter Leistungsumfang der Beitrag für die gesamte Laufzeit (Lebenslang) im Voraus berechnet. In den ersten Jahren der Mitgliedschaft in einer PKV  werden dadurch höher Beiträge gezahlt, als aus den reinen medizinischen Kosten und Aufrechterhaltung des Versicherungsbetriebes notwendigen Kosten als Ausgaben entstanden sind. Diese werden dann als Rücklagen angespart. Sie werden im Form von Kapitalanlagen verzinst und wirken den allgemeinen Kostensteigerungen durch Inflation und höhere Kosten der medizinischen Versorgung entgegen. Dies ist das, in der Privaten Krankenversicherung bekannte Kapital- oder Anwartschaftsdeckungsverfahren. Es werden aus den Beitragsanteilen, die nicht für Leistungen oder Kosten benötigt werden, Altersdeckungsrückstellungen gebildet. Durch die Kalkulationsmethode der Abzinsung der zukünftigen Leistungen (Kosten ) auf den heutigen Barwert fließen viele Einflussfaktoren  in die Berechung ein, die sich im Laufe der Zeit verändern können, wie Zinsen, Mitgliederentwicklung, Preise und Umfang der medizinischen Leistungen. Dadurch  kann es zu Beitragsanpassungen kommen, die eigentlich durch die Altersückstellungen ausgeschlossen werden sollten.

Eine ausschließliche Betrachtung der Beiträge für die Private Krankenversicherung ist nicht sinnvoll.

Die Entwicklung der Beiträge ist in direktem Zusammenhang mit den erbrachten Leistungen zu sehen. Da die Leistungen in der PKV nicht durch gesetzliche Änderung zu Lasten der Versicherten verschoben werden können, ist eine Beitragssteigerung immer im Kontext der Beiträge in der gesetzlichen Krankenkasse zu sehen. Da die Erhöhung der Eigenbeteiligung durch Leistungskürzungen, wie in der gesetzlichen Krankenkasse üblich, letztendlich auch von den Versicherten respektive Leistungsempfängern (Kranken und Patienten) getragen werden muss.

Eine weitere Maßnahme zur Stabilität der Beiträge im Rentenalter seit dem Jahre 2000 in der PKV ist der gesetzliche Zuschlag, der ab dem 60. Lebensjahr, entfällt.

Der gesetzliche Beitragszuschlag bewirkt eine Beitragsreduzierung ab dem 65. Lebensjahr in der Form, dass die Beiträge nominell nicht mehr steigen. Nach heutiger Berechnung sinken mit Erreichen der statistischen Lebenserwartung die Beiträge in der privaten Krankenversicherung auf Null, da dann die gebildeten Rücklagen des gesetzlichen Zuschlags aufgelöst werden müssen.
Ab dem Renteneintritt sinkt der Beitrag in der Privaten noch einmal, da der Beitrag für das Krankentagegeld entfällt.

Außerdem hat der Versicherte in der privaten Krankenversicherung die Möglichkeit, durch den rechtzeitigen Einschluss einer Beitragsentlastungsvereinbarung Einfluss auf die Höhe seiner Beiträge im Rentenalter zu nehmen. Der Versicherungsnehmer kann eine Beitragsreduktion in seinen Vertrag mit einbauen, zu einem Zeitpunkt, wo er noch im Berufsleben steht und noch über ausreichende finanzielle Mittel verfügt.

Führt man Beispiele für die Beitragsentwicklung an, so kann man nur einen allgemein gültigen Rückschluss aus den Ergebnissen ziehen, wenn eine hinreichend große Anzahl (über 1000) von Versicherungsverläufen aus verschiedenen Tarifwerken verschiedener Gesellschaften zu Grunde gelegt werden, bei denen es keinen Tarifwechsel gegeben hat. Diese lässt dann einen Rückschluss auf die Beitragsstabilität im Bestand in der Vergangenheit zu.

 

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