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Feinstaubplakette

Die Feinstaubplakette ist eine Konsequenz aus der Feinstaubverordnung (Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge), die am 01.03.2007 in Kraft getreten ist. Hiernach dürfen deutsche Kommunen in Ballungsräumen Umweltzonen einrichten, um in diesen die Feinstaubbelastung zu reduzieren. PKW, LKW und Busse dürfen in diesen Umweltzonen nur fahren, wenn sie die dort angegebene Schadstoffgruppe einhalten und über eine Feinstaubplakette verfügen.
Die Farbe der Plakette bezeichnet die Schadstoffklasse. Fahrzeuge mit sehr geringem Ausstoß erhalten die Klasse 4 (grüne Plakette), die Klasse 3 mit etwas höherem Schadstoffausstoß besitzt die gelbe Plakette während der Klasse 2 die rote Plakette zugewiesen wurde. Für die Schadstoffgruppe 1 gibt es keine Plakette, was einem Fahrverbot gleichkommt.

Die Plaketten sind beim TÜV, bei der DEKRA, den Zulassungsstellen und in Werkstätten mit Erlaubnis zur Abnahme der Abgasuntersuchung  erhältlich. die Kosten der Feinstaubplakette betragen zwischen 5 und 10 Euro Für die Erteilung ist die die Vorlage des Fahrzeugscheins oder Fahrzeugbriefs beziehungsweise der Zulassungsbescheinigung notwendig.

Die Plakette gilt unbegrenzt; bei einem Wechsel des Kennzeichens wird jedoch eine neue Plakette notwendig.

Die Anbringung der Feinstaubplakette kann durch jedermann innen an der Frontscheibe erfolgen.

Ausnahmeregelung zum Thema "Feinstaubplakette Oldtimer": Oldtimer mit H-Kennzeichen oder rotem 07er Kennzeichen dürfen alle Umweltzonen befahren.

 

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